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Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft / Altlastenkataster

Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

Unsere Ergänzung
Sie können zur Beurteilung eines Grundstückes Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten. Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn von ihm Gefahren ausgehen oder es mit Schadstoffen belastet ist. In Bayern werden solche Grundstücke im Altlastenkataster des Landesamts für Umwelt aufgelistet.

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Unsere Ergänzung

 

Die Begriffe "Altlastverdächtige Flächen" und "Altlasten" beziehungsweise "Verdachtsflächen" und "schädliche Bodenveränderungen" bezeichnen:

  • Altlasten: Altablagerungen und Altstandorte
  • Altablagerungen: stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, z. B. ehemalige Müllplätze
  • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, besonders Grundstücke mit vorheriger gewerblicher oder industrieller Nutzung
  • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht
  • Schädliche Bodenveränderungen: Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen
  • Verdachtsflächen: Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht

 

Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.

Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

Unsere Ergänzung

Beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planvorhaben kann also eine Auskunft aus dem Altlastenkataster angezeigt sein. Sie können diese mit dem unten aufgeführten  E-Mail-Formular anfordern.

Da aber die Informationen des Altlastenkatasters im Einzelfall dem Datenschutz unterliegen, ist die Schriftform und die Beteiligung des jeweiligen Grundstückeigentümers notwendig.

 

Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden. 

keine
Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.
Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
Flurkartenauszug oder Lagekarte

Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.

Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei. 

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Die Gebühr beträgt 20 Euro.

 

Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
 

Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Stand: 15.12.2023
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)