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Führerschein machen und erweitern

Beantragung der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um weitere Klassen

Anträge auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis können samt der notwendigen Unterlagen auch am Bürgerservice des Landratsamtes Schweinfurt abgegeben, in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt eingeworfen oder postalisch übersandt werdenBitten achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben auf dem Antragsformular.

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, welche zum Führen dieses Fahrzeug berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt beantragen. Sie müssen allerdings den Antrag persönlich stellen, weil zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird. Sollte diese Unterschrift bereits geleistet worden sein, kann der Antrag auch durch Dritte abgegeben werden. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden. Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Bei Antragsstellung für das begleitete Fahren mit 17 (Fahrerlaubnisklassen B und BE) beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise.

Sollte sich im Rahmen des laufenden Antragsverfahrens die Fahrschule ändern, teilen Sie uns dies bitte über dieses Formular mit.

 

 

Führerschein machen und erweitern

Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und soweit gefordert im Original vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Für alle Klassen: 

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Personalausweis oder Reisepass (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • Meldebestätigung der Hauptwohnsitzgemeinde (bitte vor Antragsstellung auf dem Antragsformular vornehmen lassen)
  • Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines

Für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T: 

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bitte im Original vorlegen - dieses wird nach Einsicht zurückgereicht)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) im Original

Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E: 

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (bitte im Original vorlegen - dieses wird nach Einsicht zurückgereicht)
  • Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anl. 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre) im Original
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung nach Anl. 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr) im Original

Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E: 

  • Betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anl. 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr) im Original
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis der Belegart 0 aufgrund von § 30 a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG (bitte vor Antragsstellung bei der Gemeinde beantragen)

Gemeinde: 5,10 Euro

Fahrerlaubnisbehörde: 38,80 Euro bzw. 39,60 Euro

Ggf. zusätzliche Kosten für sonstige Unterlagen

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde Allgemein

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Stand: 29.03.2023
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
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