
© Anand Anders
Veterinärwesen (32.1)
Aufgabe des Arbeitsbereiches 32.1 „Veterinärwesen“ ist es, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger zu schützen, die von Tieren oder Lebensmitteln ausgehen und das Wohlbefinden und Leben der Tiere zu erhalten und Leiden der Tiere zu verhüten.
Aufgaben im Überblick
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierische Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung)
- Tierschutz
- Überwachung des nationalen und internationalen Viehverkehrs (Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von lebenden Tieren)
- Tiergesundheit und Tierarzneimittel
- Lebensmittelüberwachung
- Futtermittelüberwachung
- Mitwirkung bei der Überprüfung gefährlicher Tiere mit fachlicher Stellungnahme
Organisationseinheiten
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Ansprechpartner
Leitung
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Servicezeiten
Einzeltermine nach Vereinbarung
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Di
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Mi
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Fr
08:00 - 12:00
Kontakte & Adressen
Service & Informationen
Häufig genutzt
- Coronavirus und Haustiere
- Registrierung von Tierhaltungen
- Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
- Lebensmittelüberwachung; Fachliche Unterstützung bei Betriebskontrollen
Neue
- Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs im Bereich der Tierhalter und der landwirtschaftlichen Betriebe
- Innergemeinschaftlicher Handel mit bestimmten Tieren und tierischen Erzeugnissen; Beantragung der Zulassung eines Betriebs
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
- Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises