
© Anand Anders
Veterinärwesen (32.1)
Aufgabe des Arbeitsbereiches 32.1 „Veterinärwesen“ ist es, Tierseuchen zu verhüten und zu bekämpfen, die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Krankheitserreger zu schützen, die von Tieren oder Lebensmitteln ausgehen und das Wohlbefinden und Leben der Tiere zu erhalten und Leiden der Tiere zu verhüten.
Aufgaben im Überblick
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierische Nebenprodukte (Tierkörperbeseitigung)
- Tierschutz
- Überwachung des nationalen und internationalen Viehverkehrs (Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von lebenden Tieren)
- Tiergesundheit und Tierarzneimittel
- Lebensmittelüberwachung
- Futtermittelüberwachung
- Mitwirkung bei der Überprüfung gefährlicher Tiere mit fachlicher Stellungnahme
Organisationseinheiten
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