Wasserstoff ist ein Energieträger der Zukunft und wird künftig eine tragende Rolle für die Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende spielen. In der Mobilität der Zukunft ergänzt Wasserstoff komplementär die batterieelektrische Mobilität. Der Erfolg von Wasserstoffanwendungen im Verkehr hängt dabei entscheidend vom Zugang zu Wasserstofftankstellen ab. Mit einem neuen Förderprogramm des bayerischen Wirtschaftsministeriums zum Aufbau einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur sollen nun 100 Tankstellen für Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik aufgebaut werden. Die Förderrichtlinie tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Informationen dazu finden Sie auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Die bayerische Förderung ergänzt die bereits bestehende Bundesförderung, die einen Förderschwerpunkt auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen für PKW setzt. Doch auch Fahrzeugflotten können darüber gefördert werden. Nähere Informationen zur Bundesförderung, die über das Unternehmen NOW GmbH abgewickelt wird, sind auf der Website der Now GmbH zu finden.
Die Wirtschaftsförderung sowie der Arbeitsbereich Energie des Landratsamtes stehen den Unternehmen aus dem Landkreis Schweinfurt gerne zur Verfügung, um eine gemeinsame Vorgehensweise zwischen mehreren Unternehmen aus der Region abzustimmen. Durch eine abgestimmte Beantragung von Fördermitteln könnten mehrere Unternehmen gemeinsam eine Wasserstoffinfrastruktur sowie eine wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeugflotte aufbauen. Sie erreichen uns per Mail an wirtschaft@lrasw.de oder energie@lrasw.de bzw. telefonisch unter der Telefonnummer 09721/55-525 oder -688.
Was sind die Ziele des Programms?
Ziel der Förderung ist der Aufbau einer öffentlichen und betriebsinternen Tankstelleninfrastruktur zur Versorgung mit Wasserstoff in allen Teilen Bayerns. Im Fokus der Förderung steht die Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse sowie Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern, da hier die größten Potentiale gesehen werden. Damit wird der Aufbau einer Basis-Wasserstoffbetankungsinfrastruktur in Bayern angestrebt, mit dem in der bayerischen Wasserstoffstrategie definierten Ziel 100 Wasserstofftankstellen zu erreichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern (Nummern 2.1 und 2.2 der Förderrichtlinie).
oder
- Die Anschaffung von bis zu 3 wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik oder die Umrüstung von konventionellen Nutzfahrzeugen, Kraftomnibussen und Sonderfahrzeugen in der Logistik auf Wasserstoffbetrieb. Dies jedoch jeweils ausschließlich im Zusammenhang mit der Förderung der nichtöffentlichen Betankungsinfrastruktur (Nummer 2.3. der Förderrichtlinie).
oder
- Klimaneutrale Wasserstofferzeugungsanlagen wie Elektrolyseure vor Ort zur bedarfsorientierten Erzeugung von Wasserstoff als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur (Nummer 2.4. der Richtlinie).
Allgemein gilt: Die Förderung erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der EU (AGVO), insbesondere der Art. 36 und 56 AGVO.
Welche Voraussetzungen müssen im Wesentlichen für eine Förderung erfüllt sein?
Die Tankstelle muss mindestens sechs Jahre lang betrieben werden und zu mindestens 50 % mit grünem Wasserstoff versorgt werden. Bei Förderung einer Wasserstofferzeugungsanlage muss diese mit 100 % regenerativen Energien betrieben werden. Bei öffentlichen Tankstellen soll die Abgabe von Wasserstoff 24 Stunden je Tag an allen Tagen eines Jahres möglich sein, betriebsinterne Tankstellen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
- Für öffentliche Tankstellen: bis zu 90% der Differenz zwischen den beihilfefähigen Kosten und dem Betriebsgewinn der Investition (auf Basis des Art. 56 AGVO als sog. lokale Infrastruktur)
- Für nichtöffentliche Tankstellen (u.U. in Kombination mit wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen) ist eine Förderung der Investitionsmehrkosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 % (für kleine und mittlere Unternehmen bis 60 % bzw. 50 % auf Basis von Art. 36 AGVO möglich).
- Für Vor-Ort Wasserstofferzeugungsanlagen als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur gilt nach Art. 36 AGVO grundsätzlich eine Förderhöchstquote von 40 % der Investitionsmehrkosten (für kleine und mittlere Unternehmen bis 60 % bzw. 50 % auf Basis von Art. 36 AGVO möglich).
Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nach der AGVO nicht zulässig.
Wie kann man Anträge stellen und wie läuft das Verfahren?
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von der Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zur Antragsstellung können der Website des Projektträgers entnommen werden. Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dass den Förderbescheid erlässt.
Was ist bei der Planung und Bau einer Wasserstofftankstelle zu beachten?
Da es sich bei Wasserstofftankstellen noch nicht um eine verbreitete Technik handelt, hat die NOW GmbH, die im Auftrag des Bundes die Förderung von Wasserstofftankstellen für PKW organisiert, einen Genehmigungsleitfaden herausgegeben, der auch für die in diesem Programm geförderten Tankstellen herangezogen werden kann.