
Serviceleistungen & Informationen
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
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Teile der Landschaft, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von z. B. Naturdenkmalen erfüllen, können als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden.
Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.
Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen sowie deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Auch für die gemeindefreien Gebiete werden...
Zur Anwendung des Biotopwertverfahrens der Bayerischen Kompensationsverordnung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts eine "Biotopwertliste" erlassen. Außerdem sind im...