Wiederzulassung eines Fahrzeuges
Wiederzulassung eines Fahrzeuges das außer Betrieb (abgemeldet) gesetzt wurde
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzen Fahrzeuges auf den bisherigen Halter.
Wenn bei der Außerbetriebsetzung die Reservierung des Kennzeichens beantragt wurde (Verbleibskennzeichen), kann dieses wieder verwendet werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung
- Ggfs. bisherige Kennzeichen
- Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/Pass
- Bei Firmen Handelsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
Mit dem Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
Für die Anmeldung am Bürgerservice-Portal (BSP) benötigen sie den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion), ein geeignetes Ausweis-Lesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".
Nach der Anmeldung im BSP werden Sie dort durch den gewünschten Vorgang geleitet.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche internetbezogenen Zulassungsvorgänge nur für Privatpersonen möglich sind. Für juristische Personen (Firmen etc.) besteht diese Möglichkeit zur Zeit noch nicht.
Weiterhin können folgende Fahrzeuge/Vorgänge nicht im Online-Verfahren bearbeitet werden:
- Zulassungsfreie Fahrzeuge
- Saisonkennzeichen
- E-Kennzeichen
- H-Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Anträge auf Steuerbefreiung
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)