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Waffen; Informationen zur Erlaubnis

Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Waffenliste (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz, Abschnitt 2) genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

Detaillierte Informationen zu waffenrechtlichen Erlaubnissen finden Sie in den unten aufgelisteten Beschreibungen unter "Verwandte Themen".

Unsere Ergänzung

Teilweise müssen Sie den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen bzw. erlaubnispflichtigen Waffenteilen sogar beim Landratsamt Schweinfurt anzeigen, damit dies sowohl in Ihrer Waffenbesitzkarte, als auch im Nationalen Waffenregister angepasst werden kann - insbesondere betrifft das den Erwerb, die Überlassung und die Bearbeitung/Herstellung von Waffen und Waffenteilen.

Auch sogenannte "große" Magazine müssen im Zuge des Dritten Waffenrechtsänderungesetzes bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden. Näheres zur Anzeige sowie den neuen Regelungen bezüglich Magazinen finden Sie in unserem kurzen Informationsschreiben "Änderungen im Waffenrecht zum 01.09.2020".

Bei weiteren Fragen bzw. bei allgemeinen Fragen bezüglich des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes, dessen neue Regelungen sowie deren Auswirkungen verweisen wir zudem auf unten stehenden Link zur Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration.   

 

Anzeige über den Erwerb von Waffen
 

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und gemäß § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 14 Abs. 4 Satz 6 des WaffG eine komplette Schusswaffe erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen.

Die Waffenbesitzkarte ist für einen Eintrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen.

Anzeige Überlassung einer Waffe (Austragung WBK)
 

Wenn Sie gem. § 37a Satz 1 Nr. 1 WaffG eine komplette Schusswaffe an eine andere Person überlassen haben und die Waffe aus Ihrer Waffenbesitzkarte auszutragen ist, können Sie hier die Anzeige vornehmen.
Die Waffenbesitzkarte ist für einen Austrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen.

Wenn Sie:

einzelne wesentliche Teile einer Waffe zum Zweck der gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten
im Rahmen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, oder
vorübergehend die Waffe zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen wollen,
dann besteht keine Anzeigepflicht (siehe auch § 37e Abs. 3 WaffG).

Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
 

Wenn Sie bereits eine grüne Waffenbesitzkarte bzw. Waffenbesitzkarte für Vereine besitzen, können Sie hier einen Voreintrag beantragen.

Kontakt

Gabriele Scheuring

Michelle Steinfeld

Carolin Wolfrum

Renate Kamm

Julian Keller

Martin Büttner

Organisationseinheit

Stand: 14.09.2022
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Weiterführende Leistungen

Waffen; Allgemeine Informationen
Kleiner Waffenschein; Beantragung Waffenschein und sog. "Kleiner Waffenschein"
Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Schießerlaubnis; Beantragung
Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Waffenschein; Beantragung
Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelne Sportschützen; Beantragung
Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung einer Verlängerung
Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung
Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige; Beantragung
Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler; Beantragung
Kleiner Waffenschein; Beantragung Waffenschein und sog. "Kleiner Waffenschein"
Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition
Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Waffen; Allgemeine Informationen
Waffenbesitzkarte; Beantragung für jagdliche Vereinigung
Waffenbesitzkarte; Beantragung für schießsportlichen Verein
Waffenschein; Beantragung
Waffenschein; Beantragung einer Verlängerung
Waffen; Beantragung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG
Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein
Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
Schießerlaubnis; Beantragung
Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche
Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Generalerlaubnisvorbehalt, Munition, Schießen, Schießerlaubnis, Waffenbesitz, Waffenerlaubnis,