Veräußerungsanzeige
Anzeige an die Zulassungsbehörde bei Veräußerung eines Fahrzeuges
Jede Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde mittels einer Veräußerungsanzeige unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anerkannt wird auch eine Kopie des Kaufvertrages.
Folgende Angaben müssen in der Veräußerungsanzeige/Kaufvertrag enthalten sein:
- Vor-und Zuname des Erwerbers
- Seine vollständige Anschrift
- Die Empfangsbestätigung des Erwerbers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein/-brief) und der amtl. Kennzeichen
Die Vorlage der Veräußerungsanzeige ist wichtig, um der Zulassungsbehörde die Möglichkeit zu geben auf den Käufer einzuwirken, sofern dieser mit der Ummeldung des Fahrzeugs in Verzug gerät.
Ausserdem endet die Steuerpflicht des bisherigen Halters frühestens mit Eingang der Anzeige bei der Zulassungsbehörde sofern das Fahrzeug bis dahin nicht um-/abgemeldet wurde.
Wichtig: Die Veräusserung eines Fahrzeuges im zugelassenen Zustand ist gesetzlich jederzeit zulässig. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend – insbesondere bei Verkäufen ins Ausland – das Fahrzeug vorher ausser Betrieb setzen zu lassen!
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
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Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)