Umschreibung eines Fahrzeuges außerhalb des Zulassungsbezirkes
Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter, das bisher nicht im Bereich des Zulassungsbezirkes Schweinfurt Land zugelassen war
Eine Umschreibung von "außerhalb des Zulassungsbezirkes" betrifft Fahrzeuge, die bisher in einer externen Zulassungsbehörde (z. B. Stadt Schweinfurt oder außerhalb des Landkreises Schweinfurt) zugelassen sind bzw. waren und die nunmehr im Zulassungsbezirk SW-Land zugelassen werden sollen. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Halter ändert oder die Umschreibung für den gleichen Halter stattfindet.
Besonderheit: Bei der Umschreibung von zugelassenen Fahrzeugen ist mittlerweile auch die bundesweite Mitnahme des bisherigen Kennzeichens möglich, sofern der Vorhalter damit einverstanden ist. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Einverständniserklärung bei der Umschreibung mit vorzulegen. Eine bestimmte Form ist hierfür nicht vorgeschrieben. Die formelle Umschreibung mit Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist allerdings trotzdem erforderlich.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief u. Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (wird auch bei Umschreibung von der Stadt SW in den Landkreis SW benötigt)
- Ggfs. bisherige Kennzeichen
- Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Personalausweis/Pass
- Bei Firmen Handelsregisterauszug
- SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
Die Kosten betragen ca. 50,00 EUR
Mit dem Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
- Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
Für die Anmeldung am Bürgerservice-Portal (BSP) benötigen sie den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion), ein geeignetes Ausweis-Lesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".
Nach der Anmeldung im BSP werden Sie dort durch den gewünschten Vorgang geleitet.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche internetbezogenen Zulassungsvorgänge nur für Privatpersonen möglich sind. Für juristische Personen (Firmen etc.) besteht diese Möglichkeit zur Zeit noch nicht.
Weiterhin können folgende Fahrzeuge/Vorgänge nicht im Online-Verfahren bearbeitet werden:
- Zulassungsfreie Fahrzeuge
- Saisonkennzeichen
- E-Kennzeichen
- H-Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Anträge auf Steuerbefreiung
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)