Tonnengemeinschaft
Wie funktionieren Tonnengemeinschaften?
Seit Beginn der Müllverwiegung im Jahr 2000 gibt es die Möglichkeit, sich Rest- und Biomüllbehälter mit dem direkten Grundstücksnachbarn zu teilen. Beweggrund war die große Anzahl kleiner Haushalte und alleinstehender Personen, die zum Teil nur sehr wenig Müll produzieren.
Eine neue Tonnengemeinschaft muss durch das Landratsamt genehmigt werden. Sie ist nur zwischen benachbarten Grundstücken möglich. Als benachbart gelten aneinandergrenzende oder gegenüberliegende Grundstücke.
Im Einzelfall können auch Tonnengemeinschaften genehmigt werden, die nicht direkt benachbart, sondern nur durch ein Grundstück getrennt sind.
Die Grundgebühr ist bei einer Tonnengemeinschaft mit einem Aufschlag von 20% versehen. Damit werden die Mehrkosten gedeckt, die erwartungsgemäß durch eine intensivere Nutzung des Serviceangebotes des Landkreises entstehen, z.B. Wertstoffhöfe, Altpapier- und Metallsammelysteme, Häckselaktion, Problemmüllsammlung, Altreifensammlung, ... und vor allem die Sperrmüllabfuhr.
Kontakt
Linda Rettner
Heike Böhm
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Gefäßverwaltung, Abfallberatung und Vertragsangelegenheiten (43.2)
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