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Schwimmförderung/Bewegungsförderung

Der Landkreis Schweinfurt fördert den Ausbau von Schwimmkursen, der Freistaat Bayern sorgt für Kostenerstattungen zur Bewegungsförderung, u. a. ein Schwimmkurs zur Erlangung des Seepferdchens wird kostengünstiger.

Die Bayerische Staatsregierung übernimmt mit 50,- €/pro Kursteilnehmer einen Teil der Kosten, die Eltern für den Erwerb des Seepferdchens aufwenden müssen. Schwimmen lernen wird dadurch für Vorschulkinder und Kinder der ersten Jahrgangsstufe kostengünstiger. Jedes berechtigte Kind erhält einen Gutschein über die Schule oder Kindertageseinrichtung. Dieser Gutschein wird bei den Veranstaltern der Schwimmkurse vorgelegt. Siehe auch: Mach mit - Bewegungsförderung für Kinder

Der Landkreis Schweinfurt hat sich zum Ziel gesetzt, die Schwimmfähigkeit von Kindern- und Jugendlichen zu fördern. Zu diesem Zweck sollen für alle zur Förderung der Schwimmfähigkeit benötigten Akteure Anreize geschaffen werden, um motiviert und engagiert weiter an diesem Ziel zu arbeiten. Durch monetäre Zuschüsse sollen die Zeiten der zur Schwimmförderung zur Verfügung stehenden Wasserflächen in den gemeindlichen Schwimmbädern erweitert werden. Angestrebt wird zudem eine Erhöhung der Schwimmförderangebote selbst, aber auch die Ausbildung der benötigten und entsprechend qualifizierten Personen. Der Schwimmunterricht an den Grundschulen soll durch die Bereitstellung qualifizierter Zweitkräfte zur Unterstützung der Lehrkräfte gefördert werden. Das Schullandheim Karl-Beck-Haus in Reichmannshausen unterstützt die Förderung der Schwimmfähigkeit durch das Angebot von Schwimmwochen.

Im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit, z.B. in Sport, Spiel und Geselligkeit (Art. 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII) zur Verfügung zu stellen. Schwimmfähigkeit ist eine Kompetenz, die allen Kindern und Jugendlichen im Landkreis Schweinfurt zu ihrer eigenen Sicherheit und zum Heranfüh-ren an sportliche Betätigung ermöglicht werden sollte. Der Erwerb vielfältiger Kompetenzen lässt junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung reifen und ist unverzichtbarer Bestandteil hin zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die detaillierten Voraussetzungen sind in der Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Schweinfurt zu entnehmen. (s. Formulare)

Ausbau von Schwimmkursen, siehe Richtlinie zur Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Schweinfurt 

Abrechung für Vereine zu Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Bewegungsförderung (Stichwort: Seepferdchen): Eckpunkte Schwimmförderung Staatsregierung, Antragsvordruck Bewegungsförderung Staatregierung

Kontakt

Bettina Stampf

Organisationseinheit

Stand: 22.12.2022
Soziale Dienste 2 (21.2)
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