Kennzeichenverlust oder Diebstahl
Verfahrensweise bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
Bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen muss der Fahrzeughalter dies in einer Versicherung an Eides statt erklären. Die Versicherung an Eides Statt muss bei Privatpersonen grundsätzlich vom Fahrzeughalter abgegeben werden. Bei Firmen ist die Vorsprache des Geschäftsführers bzw. eines verantwortlichen Fuhrparkleiters erforderlich.
Das Fahrzeug muss dann umgekennzeichnet und ein neues Kennzeichen zugeteilt werden. Das alte Kennzeichen wird gesperrt.
Bitte zeigen Sie den Diebstahl oder Verlust auf jeden Fall auch bei der Polizei an!
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
- Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichen
- Eidesstattliche Versicherung (wird direkt in der Zulassungsstelle aufgenommen). Bitte keine Formulare aus dem Internet verwenden - diese werden grundsätzlich nicht anerkannt.
- Wenn der Verlust oder Diebstahl vorab bei der Polizei angezeigt wurde und das Polizeiprotokoll vorgelegt wird, kann ggf. auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet werden.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
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Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)