Hygieneüberwachung in Betrieben; Durchführung von Kontrolluntersuchungen
Durch regelmäßige bzw. außerplanmäßige Kontrolluntersuchungen wird sichergestellt, dass die hygienischen Anforderungen in Betrieben, die mit Lebensmitteln tierischer Herkunft, z. B. Fleisch- oder Geflügelfleischverarbeitung, Milch-, Eier- und Fischverarbeitung zu tun haben, erfüllt sind.
1. Überwachung zugelassener Betriebe z. B. Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe, Kühlhäuser sowie Molkereien:
In industriell strukturierten Betrieben, die gemäß europäischen Rechtsvorschriften zugelassen sein müssen, werden durch Sachverständige der zuständigen Behörde regelmäßig umfassende Kontrollen z. B. der Arbeits-, Betriebs- und Personalhygiene durchgeführt. Nur wenn die lebensmittelhygienerechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Zulassung aufrechterhalten werden.
2. Hygieneüberwachung in registrierten Betrieben, z. B. Metzgereien und landwirtschaftliche Direktvermarkter (auch für Eier, Fisch oder Käse):
Handwerkliche Metzger und landwirtschaftliche Direktvermarkter unterliegen ebenfalls strengen Hygienekontrollen.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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Lebensmittelüberwachung/ Fleischbeschau/ Vollzug (32.2)
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