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Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI, "Vogelgrippe")

Die Geflügelpest oder Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Vogelgrippe genannt) ist eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung von Vögeln. Wasservögel können auch nur geringfügige oder keine Symptome zeigen, spielen aber bei der Verbreitung der anzeigepflichtigen Tierseuche eine wichtige Rolle. Hühner und Puten sind besonders anfällig. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV).

Die Übertragung von Geflügelpest-Viren erfolgt durch direkten Kontakt zu infizierten Tieren oder durch Kontakt mit viruskontaminierten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk und Kleidung sowie Fahrzeugen. Nach derzeitigen Erkenntnissen sind die aktuell nachgewiesene Erreger-Subtypen für den Menschen ungefährlich. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist daher unbedenklich. Für Hausgeflügel ist der Erreger jedoch hochansteckend und stellt eine existenzgefährdende wirtschaftliche Bedrohung für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen und nachgelagerte Lebensmittelunternehmen dar.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern erstellt.

Weitere Hinweise:

  • Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt werden. Entsprechende Funde sollten dem Veterinäramt gemeldet werden (Tel: 09721/55-310, FAX: 09721/55-372, E-Mail: vetamt@lrasw.de).
  • Unabhängig von der Seuchenlage ist stets zu beachten, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind, und die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden dürfen, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
  • Das Veterinäramt weist daraufhin, dass derzeit kein Aufstallungsgebot für Geflügel besteht. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich insbesondere während der kalten Jahreszeit die Seuchenlage  wie in den Vorjahren verschärfen wird. Alle Halter von Geflügel in Freiland sind daher aufgefordert, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um auf eine ggf. anzuordnende Stallpflicht vorbereitet zu sein. Auf der Homepage des Landratsamtes wurde hierzu ein Merkblatt mit näheren Hinweisen eingestellt.
  • Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt anzuzeigen. Nach Möglichkeit sollte für die Anmeldung das vom Veterinäramt erstellte Anmeldeformular für Geflügelhaltungen verwendet werden.