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Der Zensus 2022 im Landkreis Schweinfurt

Die Haushaltsbefragungen hinsichtlich des Zensus 2022 sind abgeschlossen. Die Ergebnisse der Befragungen werden voraussichtlich Ende 2023 veröffentlicht.

Der Zensus besteht aus einer Haushaltebefragung, einer Befragung der Sonderbereichen (z.B. Alten- und Pflegeheimen) sowie aus einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Die GWZ betrifft alle Wohnungs-/Gebäudeeigentümer/-innen.

Fragen zur GWZ beantwortet das zuständige Landesamt für Statistik aus Fürth, telefonisch unter 0911/21 552 87 400.

Bei Fragen zur Haushaltebefragung oder zur Befragung der Sonderbereiche im Landkreis, wenden Sie sich gerne an die örtliche Erhebungsstelle am Landratsamt Schweinfurt. Die Befragungen dauern nur wenige Minuten und können an der Haustür durchgeführt werden. Ein Zutritt zur Wohnung ist nicht erforderlich. Bürgerinnen und Bürger sollten sich von den jeweiligen Interviewerinnen und Interviewern im Vorfeld unbedingt den gültigen Ausweis für Erhebungsbeauftragte zeigen lassen, in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

 

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In den 29 Gemeinden des Landkreises sind zur Zeit 115 520 Einwohner (Stand: 30.06.2021) gemeldet. Mit dem Zensus werden die registrierten Daten aktualisiert.

Das aktuelle demographische Profil ist in der "Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2040" abgebildet (Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2022)

 

Die meisten Fragen zum Zensus werden Ihnen auf den Seiten des Statistischen Bundes- und Landesamtes ausführlich beantwortet. Hierzu verweisen wir auf folgende Seiten:

Bayerisches Landesamt für Statistik

Statistisches Bundesamt

Sollten darüber hinaus im Laufe der Erhebung Fragen auftreten, dann wenden Sie sich bitte an uns. Ihre Ansprechpartner der Erhebungsstelle für den Landkreis Schweinfurt finden Sie rechts angegeben. Weitere Informationen zu der Organisationseinheit finden Sie hier.

 

Grundlage der Erhebung ist das Zensusgesetz 2022. Da die Befragungen dem öffentlichen Interesse dienen, sind die ausgewählten Personen nach §25 ZensG 2022 zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

 

Die Haushaltsbefragungen zum Zensus 2022 sind abgeschlossen.

Bei allen Befragungen im Rahmen des Zensus bestand für die Bürgerinnen und Bürger Auskunftspflicht. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet, die Ergebnisse des Zensus voraussichtlich Ende des Jahres 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Stand: 19.01.2023
Erhebungsstelle Zensus 2022