Der Zensus 2022 im Landkreis Schweinfurt
Auch bei uns im Landkreis findet ab 15. Mai 2022 wieder der als „Volkszählung“ bekannte Zensus statt. Ab März werden die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten von uns geschult. Über einen Zeitraum von etwa drei Monaten werden sie dann kurze Interviews mit den Auskunftspflichtigen im Landkreis Schweinfurt durchführen.
Aufgrund kurzfristiger Ausfälle werden für die Durchführung des Zensus 2022 wieder Interviewer/-innen gesucht. Bei Interesse können Sie sich telefonisch (09721-55283) oder per Mail (zensus2022@lrasw.de) an die Erhebungsstelle des Landratsamtes Schweinfurt wenden.
Der Zensus besteht aus einer Haushaltebefragung, einer Befragung der Sonderbereichen (z.B. Alten- und Pflegeheimen) sowie aus einer Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Die GWZ betrifft alle Wohnungs-/Gebäudeeigentümer/-innen.
Fragen zur GWZ beantwortet das zuständige Landesamt für Statistik aus Fürth, telefonisch unter 0911/21 552 87 400.
Bei Fragen zur Haushaltebefragung oder zur Befragung der Sonderbereiche im Landkreis, wenden Sie sich gerne an die örtliche Erhebungsstelle am Landratsamt Schweinfurt.
In den 29 Gemeinden des Landkreises sind zur Zeit 115 520 Einwohner (Stand: 30.06.2021) gemeldet. Mit dem Zensus werden die registrierten Daten aktualisiert.
Das aktuelle demographische Profil ist in der "Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2040" abgebildet (Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2022)

Die meisten Fragen zum Zensus werden Ihnen auf den Seiten des Statistischen Bundes- und Landesamtes ausführlich beantwortet. Hierzu verweisen wir auf folgende Seiten:
Bayerisches Landesamt für Statistik
Sollten darüber hinaus im Laufe der Erhebung Fragen auftreten, dann wenden Sie sich bitte an uns. Ihre Ansprechpartner der Erhebungsstelle für den Landkreis Schweinfurt finden Sie rechts angegeben. Weitere Informationen zu der Organisationseinheit finden Sie hier.
Grundlage der Erhebung ist das Zensusgesetz 2022. Da die Befragungen dem öffentlichen Interesse dienen, sind die ausgewählten Personen nach §25 ZensG 2022 zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.
Vom Statistischen Landesamt wurde die Stichprobenziehung für die Zensuserhebung durchgeführt. Im Vorfeld fahren unsere Erhebungsbeauftragten in die Gemeinden zu einer Begehung und zum Datenabgleich.
Ab Mai versenden sie dann eine Terminankündigung für die Befragungen an die ausgewählten Haushalte. Hier stellen sie Fragen zur Person und zu weiteren Haushaltsmitgliedern.
Ob Sie bei der Befragung dabei sind, erfahren Sie also schriftlich.
Die Befragung selbst dauert in der Regel 5-10 Minuten.
Im Nachgang kann es Wiederholungsbefragungen geben, die der Qualitätskontrolle dienen.
Primär werden hierbei Daten aus Verwaltungs- und Melderegistern genutzt, sodass eine Befragung der gesamten Bevölkerung nicht notwendig ist. Um eine bessere Qualität der Datenbasis zu erhalten, wird ein Teil der Bevölkerung in einer Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zusätzlich befragt.
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften findet hingegen eine Vollerhebung statt, da die Daten der Melderegister hier häufig ungenau und unzureichend sind.
Zudem werden in der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümer/-innen und Verwalter/-innen von Wohnraum befragt, um eine Datengrundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung zu erhalten.
Bei allen Befragungen im Rahmen des Zensus besteht für die Bürger/-innen Auskunftspflicht. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet, die Ergebnisse des Zensus voraussichtlich Ende des Jahres 2023 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Die von uns zu Erhebungsbeauftragten bestellten Ehrenamtlichen sind auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses sowie die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
Sie können sich dementsprechend als Erhebungsbeauftragte unserer Erhebungsstelle ausweisen.
Erhebungsstelle Zensus 2022
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