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Betriebserlaubnis für einen Stapler / Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Beantragung einer Betriebserlaubnis / Ausnahmegenehmigung für einen Stapler

Mit Gabelstaplern muss gelegentlich öffentlicher Verkehrsgrund befahren werden - vor allem dann, wenn bei einem Gewerbebetrieb zwei verschiedene Betriebsstellen durch öffentlichen Verkehrsgrund getrennt sind. Da die Gabelstapler in der Regel nicht in allen Punkten den gesetzlichen Ausrüstungsvorschriften entsprechen, sind folgende Punkte zu beachten:

Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h bis maximal 20 km/h benötigen für Fahrten auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO. Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h, muss der Stapler zugelassen werden und benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen.

Bei Fahrten auf öffentlichen Straßen benötigen Gabelstapler auf Grund der bauartbedingten Sichtfeldbeeinträchtigung noch eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Zusätzlich ist für die Fahrtstrecke auch eine Erlaubnis nach §29 Abs. 3 StVO zu beantragen.

Wichtiger Hinweis: Die Erteilung der Betriebserlaubnis und die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO können grundsätzlich getrennt voneinander beantragt werden. Im öffentlichen Straßenverkehr darf das Fahrzeug jedoch ohne Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und ohne gültige Erlaubnis nach § 29 StVZO NICHT geführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gutachten einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV) zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
  • Betriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO
  • Bestätigung der Versicherung, dass auch Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt sind
  • Genaue Beschreibung der Fahrtstrecke, ggf. mit Lageplan
  • Erteilung der Betriebserlaubnis: 39,50 EUR
  • Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO: 80,00 EUR
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Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Kontakt

Ralph Grumbach

Organisationseinheit

Stand: 21.02.2022
Zulassungsbehörde (31.3)