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Beauftragung von Jägern mit der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung bei erlegten Wildschweinen
Beauftragung von Jägern mit der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung bei erlegten Wildschweinen
Wildschweine sind nach dem Erlegen systematisch zu beproben und auf Trichinen zu untersuchen. Grundsätzlich erfolgt die Entnahme der Proben durch das amtliche Fleischbeschaupersonal des örtlich zuständigen Veterinäramtes. Jäger können mit der Entnahme der Proben und der Kennzeichnung der Wildtierkörper mit Wildursprungsmarken als Verwaltungshelfer beauftragt werden.
Dies erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Veterinäramt, der für den Wohnort des Jägers oder das Revier, in dem das Tier erlegt wurde, örtlich zuständig ist.
Anlagen zum Antrag auf Beauftragung als Verwaltungshelfer für die Trichinenprobenentnahme beim Wildschwein
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung der Teilnahme an einer Schulung zur Trichinenprobenentnahme durch Jäger
- Jagdschein in Kopie (soweit dieser nicht von der gleichen Behörde ausgestellt wurde)
- Haftungsfreistellung bei Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen durch Jäger
- Vereinbarung zur Freigaberegelung mit dem Jäger
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Stand: 16.11.2022
Veterinäramt (SG 32) , Lebensmittelüberwachung/ Fleischbeschau/ Vollzug (32.2)
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