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Zustimmung zur Alarmierung von Ersthelfergruppen durch die ILS Schweinfurt

Ersthelfergruppen, besser bekannt als "First-Responder" oder "Helfer vor Ort" benötigen die Zustimmung des ZRF Schweinfurt, wenn sie durch die ILS Schweinfurt alarmiert werden wollen.

Der ZRF Schweinfurt ist zuständig für die Zustimmung zur Alarmierung von Ersthelfergruppen durch die ILS Schweinfurt. Sinn dieses Vorbehaltes ist es, den störungsfreien Arbeitsablauf der ILS Schweinfurt nicht zu stören und eine Alarmierung nur dann zu genehmigen, wenn der reibungslose Betrieb der ILS Schweinfurt garantiert ist.

Die Voraussetzungen zur Zustimmung zur Alarmierung von Ersthelfergruppen werden durch den ZRF Schweinfurt individuell geprüft. Die ILS Schweinfurt und der Ärztliche Leiter Rettungsdienst des Rettungsdienstbereiches Schweinfurt unterstützen dabei den ZRF Schweinfurt.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, eine Ersthelfergruppe in Ihrer Ortschaft gründen zu wollen, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem ZRF Schweinfurt Kontakt auf.

Wir beraten Sie gerne.

Der Leitfaden beschreibt die wichtigsten Bestimmungen und Voraussetzungen für den Betrieb einer Ersthelfergruppe.

Rechtsgrundlage für die Zustimmung des ZRF Schweinfurt ist Artikel 2 Absatz 6 des Gesetzes zur Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen vom 25. Juli 2002

Weiterführende Themen

First-Responder, HvO, Helfer-vor-Ort, therapiefreise Intervall,