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Zulassung eines Oldtimers

Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeuges als Oldtimer

Fahrzeugen, deren Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt, für die ein Oldtimergutachten nach §23 StVZO vorliegt und die vornehmlich der Pflege des Kulturgutes dienen, kann auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden. Maßgeblich für die Eintragung als Oldtimer ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung und nicht das Datum, an dem das Fahrzeug z. B. an den Händler ausgeliefert wurde.

Die Versteuerung erfolgt in diesen Fällen pauschal und ist unabhängig von sonstigen Faktoren.

Da bei Oldtimer-Zulassungen in der Regel immer noch verschiedene Details geklärt werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. So können Sie sich später ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.

Unterlage - Zulassung eines Oldtimers

Notwendige Unterlagen (Fahrzeug ist bereits zugelassen):

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bisherige Kennzeichen
  • Positives Gutachten gem. §23 StVZO
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)
Historisches Fahrzeug, Oldtimer, Oldtimerzulassung,