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Veranstaltungen an oder auf Straßen

Informationen zum Thema Veranstaltungen an oder auf Straßen

Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO), sowie Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 StVO zur Durchführung einer Veranstaltung

Veranstaltungen bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind nach § 29 StVO erlaubnispflichtig, wie z. B. Straßenfeste, Umzüge, Märkte, Radrennen, motorsportliche Veranstaltungen u. Ä. Bei Teilnahme von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen bei Umzügen ist das Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltung (s. u.) zu beachten.

Das Landratsamt Schweinfurt ist zuständig für die Erlaubnis der Veranstaltung und/oder den Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung, sofern sich die Veranstaltung selbst und/oder die Verkehrsbeschränkung wegen der Veranstaltung auf Kreis-, Staats- und Bundesstraßen beziehen.

Sofern diese Straßen durch die Veranstaltung nicht betroffen sind, ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Bei der Antragstellung bitte folgendes beachten:

  • Der Antrag ist rechtzeitig, 6 Wochen vor der Veranstaltung über das Onlineverfahren zu stellen.
  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen. Nur so kann eine rechtzeitige Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen.
Stand: 05.09.2023
Straßenverkehrsbehörde (31.1)
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