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Veräußerungsanzeige

Anzeige an die Zulassungsbehörde bei Veräußerung eines Fahrzeuges

Jede Veräußerung eines zugelassenen Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde mittels einer Veräußerungsanzeige unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Anerkannt wird auch eine Kopie des Kaufvertrages.
Folgende Angaben müssen in der Veräußerungsanzeige/Kaufvertrag enthalten sein:

  • Vor-und Zuname des Erwerbers
  • Seine vollständige Anschrift
  • Die Empfangsbestätigung des Erwerbers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein/-brief) und der amtl. Kennzeichen

Die Vorlage der Veräußerungsanzeige ist wichtig, um der Zulassungsbehörde die Möglichkeit zu geben auf den Käufer einzuwirken, sofern dieser mit der Ummeldung des Fahrzeugs in Verzug gerät.

Ausserdem endet die Steuerpflicht des bisherigen Halters frühestens mit Eingang der Anzeige bei der Zulassungsbehörde sofern das Fahrzeug bis dahin nicht um-/abgemeldet wurde.

Wichtig: Die Veräusserung eines Fahrzeuges im zugelassenen Zustand ist gesetzlich zulässig. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend – insbesondere bei Verkäufen ins Ausland – das Fahrzeug vorher ausser Betrieb setzen zu lassen. Wird das Fahrzeug nicht umgeschrieben oder abgemeldet, bleiben Sie weiterhin Fahrzeughalter mit allen Pflichten! Eine "Abmeldung von Amts wegen" ist NICHT möglich.

Sie können Ihre Veräußerungsanzeige unten in Rubik Onlineverfahren auch elektronisch einreichen. Schnell und einfach geht es mit dem Smartphone über den QR-Code. Alternativ können Sie die Angaben aber auch am PC eingeben.

Veräußerungsanzeige - QR-Code für Smartphone
 

Auf der folgenden Seite wird Ihnen ein QR-Code angezeigt. Hierüber können Sie Ihre Veräußerungsanzeige schnell und einfach über Ihr Smartphone einreichen.

Veräußerungsanzeige - Ausfüllung am PC
 

Hier können Sie Ihre Veräußerungsanzeige über den PC einreichen.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)