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Übernahme Beiträge Krippe, Kindertageseinrichtung, Hort

Übernahme Beiträge Krippe, Kindertageseinrichtung, Hort

Wenn Ihr Kind eine Tageseinrichtung besucht und das Einkomen Ihrer Familie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteit, haben Sie Anspruch auf Förderung durch das Jugendamt. Werden für berufliche Bildungsmaßnahmen Kinderbetreuungskosten gewährt, müssen Sie diesen Betrag vorrangig einsetzen.

Der zu zahlende Beitrag kann teilweise oder vollständig gefördert werden. Dies ist abhängig vom Einkommen, den Belastungen udn der Personenanzahl in der Familie.

Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrages einschließlich Bestätigung der Kindertageseinrichtung, des Hortes sowie Vorlage sämtlicher Einkommensnachweise für 12 Monate

Frau Göpfert: Dienstag und Donnerstag ganztags, Mittwoch Vormittag;
zuständig Übernahme Kindergartenbeitrag, Krippe und Hort für die Gemeinden Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Niederwerrn, Poppenhausen, Schwanfeld, Schwebheim, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wasserlosen, Wipfeld
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinde Dingolshausen, Grettstadt, Poppenhausen

Frau Kuhn: Montag bis Freitag Vormittag:
zuständig Kindertageseinrichtungen für die Gemeinden Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld, Röthlein, Schonungen, Sennfeld
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinden Bergrheinfeld, Lülsfeld, Röthlein, Schonungen, Sennfeld

Frau Heilmann
zuständig Kindertageseinrichtungen für die Gemeinden Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Gochsheim, Grettstadt, Kolitzheim, Michelau, Oberschwarzach, Sulzheim, Werneck

Unterlage - Übernahme Beiträge Krippe, Kindergarten, Hort

Sie können den Antrag auf Förderung ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit sämtlichen Einkommensnachweisen dem Landratsamt Schweinfurt vorlegen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit der zuständigen Mitarbeiterin.

Es entstehen für die Antragstellung keine Kosten.

§ 22 SGB VIII

Kontakt

Di + Do ganztags, Mi vormittag: Übernahme Beiträge in folgenden Gemeinden: Dittelbrunn, Euerbach, Geledersheim, Niederwerrn, Poppenhausen, Schwanfeld, Schwebheim, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wasserlosen, Wipfeld
Gabriele Göpfert

Mo-Fr vormittags: Übernahme Beiträge in folgenden Gemeinden: Bergrheinfeld, Donnersdorf, Gerolzhofen, Grafenrheinfeld, Lülsfeld, Oberschwarzach, Röthlein, Schonungen, Sennfeld
Tatjana Kuhn

Übernahme Beiträge in folgenden Gemeinden: Dingolshausen, Frankenwinheim, Gochsheim, Grettstadt, Kolitzheim, Michelau, Sulzheim, Werneck
Katrin Heilmann

Übernahme Kindergartenbeitrag in folgenden Gemeinden:

Dingolshausen, Frankenwinheim, Gochsheim, Grettstadt, Kolizheim, Michelau, Sulzheim, Werneck

Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

(Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin)

Organisationseinheit

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
Mehr Informationen

Stand: 09.02.2024
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufsicht über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege (21.3)
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