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Personenbeförderungswesen

Informationen zum Thema Personenbeförderungswesen

Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen

Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr als Verkehr mit Taxen, Verkehr mit Mietwagen oder Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Personenkraftwagen) betreibt, bedarf einer Erlaubnis (Konzession).

Hinweis: Zum Fahren/Führen eines Mietwagens oder eines Taxis ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) erforderlich. Dieser ist bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Genehmigungsvoraussetzung:

Die Genehmigung wird erteilt, wenn die persönlichen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Persönliche Genehmigungsvoraussetzungen:

Die persönliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn

  • das Unternehmen nach den geltenden Vorschriften des Straßenpersonenverkehrs geführt wird.
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer begründen. Das gleiche gilt für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen.

Fachliche Genehmigungsvoraussetzungen:

Die fachliche Eignung ist nachzuweisen:

  • bei natürlichen Personen für den Antragsteller,
  • bei Gesellschaften für den vertretungsberechtigten Gesellschafter,
  • bei juristische Person für einen gesetzlichen Vertreter.

Wird eine Person zur Führung der Personenbeförderungsgeschäfte bestellt, genügt der Nachweis der fachlichen Eignung für diese Person.

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden:

  • durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer,
  • durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Schwerpunkt Personenverkehr,
  • durch eine Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt Schwerpunkt Personenbeförderung,
  • durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs,
  • durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit des Taxen- und Mietwagenverkehrs

 Die Tätigkeit muss die erforderlichen Kenntnisse nach Anlage 1 und 2 der Berufszugangsverordnung vermittelt haben.

Finanzielle Genehmigungsvoraussetzungen:

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gewährleistet, wenn die finanziellen Mittel zur Aufnahme und zur Führung des Betriebes vorhanden sind.

Die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt anhand einer Vermögensübersicht.

Für die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Merkmale maßgebend:

  • verfügbare Finanzmittel, einschließlich Bankguthaben sowie mögliche Überziehungskredite und Darlehen,
  • als Sicherheit verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände,
  • Betriebskapital,
  • Kosten, einschließlich der Erwerbskosten oder Anzahlungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlage und Ausrüstungen,
  • Belastung des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- oder Vorbehaltseigentum.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens ist gewährleistet, wenn:

  • keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
  • beim Verkehr mit Taxen und Mietwagen das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens u. A. ein Betriebskapital von mindestens  2.250 € für das erste eingesetzte Fahrzeug und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug betragen.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann nachgewiesen werden durch:

  • Vorlage eines Prüfberichtes,
  • geeignete Unterlagen einer Bank/Sparkasse,
  • einen vereidigten Wirtschaftsprüfer,
  • einen Steuerberater,
  • einen vereidigten Buchprüfer.
Stand: 03.04.2023
Straßenverkehrsbehörde (31.1)
Konzession, Personenbeförderung, Taxi,