Menü

Ausfuhrkennzeichen

Beantragung eines Ausfuhrkennzeichen

Ein Ausfuhrkennzeichen ist dann erforderlich, wenn ein Fahrzeug mit eigener Triebkraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll. Eine erneute Zulassung in Deutschland ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wichtig: Vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens muss das Fahrzeug von der Zulassungsstelle identifiziert werden. Es ist daher zwingend notwendig, dass das Fahrzeug bei uns vorgefahren wird. Ohne eine Vorführung des Fahrzeuges kann kein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

Es wird die im Rahmen eingeschlagene Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer) überprüft. Bitte ermitteln Sie bereits im Vorfeld, wo sich diese Nummer befindet und zeigen Sie uns die Stelle bei der Überprüfung.

 

Unterlage - Ausfuhrkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) im Original
  • Amtliche Kennzeichen (falls noch zugelassen)
  • Nachweis über die nächste Hauptuntersuchung (HU) falls diese nicht aus der ZB I ersichtlich (die HU muss mindestens für die Gülitgkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens gültig sein)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
  • Ausweisdokumente im Original
  • Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Wichtig: Beim Zulassungsvorgang wird Ihre Bankverbindung dahingehend überprüft, ob der Einzug der Kfz-Steuer möglich ist. Ist dies nicht der Fall (z. B. bei einer ausländischen Bankverbindung), ist die Steuer vorab beim Hauptzollamt zu entrichten und eine entsprechende Bestätigung vorzulegen. Erst dann kann das Ausfuhrkennzeichen abschließend bearbeitet werden.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Sie haben die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)
  • Tageszulassung

Entsprechende Anleitungen zur Nutzung des Internetportals finden Sie unten in der Rubrik "Formulare".

 

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Stand: 13.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)