Der Arbeitsbereich 20.3 ist zuständig für die Bearbeitung der Wohngeldanträge, der Anträge auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, für die Förderungen nach dem Bayer. Wohnungsbauprogramm und dem Bayer. Zinsverbilligungsprogramm für den Neubau und den Erwerb von Eigenwohnraum, für die behindertengerechte Wohnraumanpassung.
Aufgaben im Überblick
Wohngeld
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Wohnungsbauförderung und Wohnungsbindung
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich
Serviceleistungen und Informationen
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