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© Anand Anders

Naturschutzrecht / Jagdwesen (42.2)

Im Arbeitsbereich 42.2 des Umweltamtes befinden sich nicht nur die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde, hier findet auch der Vollzug des Fischereirechts, des Artenschutzrechts und des Landesplanungsrechts statt. Die Mitarbeiter sind auch zuständig für das Feldgeschworenenwesen ("Siebener"), den Weinbau und Waldbau.

 

Aufgaben im Überblick

Zu unseren Aufgaben als Naturschutzbehörde gehören insbesondere:   

  • Aufstellung, Betreuung und Pflege von Schutzgebieten
  • Genehmigung von Vorhaben in der freien Natur
  • Stellungnahmen zu Bauleitplänen
  • Landschaftspflege
  • Artenschutz
  • Internationales Artenschutzrecht
  • Vertragsnaturschutzprogramm (Altfälle)
  • Zuschüsse nach dem Umwelt- und Naturschutzfonds
  • Vergabe des Umweltschutzpreises
  • Durchführung von Naturschutzprojekten, wie z.B. das Arten- und Biotopschutzprojekt "Untere Unkenbachaue im Grettstädter Reliktengebiet"
  • Natura 2000
  • Agenda 21

Zu unseren Aufgaben als Jagd- und Fischereibehörde gehören:  

  • Ausstellung von Jagdscheinen
  • Jägerprüfung 
  • Regelung der Bejagung
  • Streckenlisten
  • Fischerprüfung
  • Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
  • Genehmigung von fischereilichen Besatzmaßnahmen
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :
jagdbehörde

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