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Monatskarte für Schüler, Azubis und Studenten

Rabattierte Schülermonatskarte

Die meisten Schüler fallen unter die Schulwegkostenfreiheit und bekommen den Schulweg bezahlt. Schülerinnen und Schüler, die einen Schulweg von unter drei km haben oder an bestimmten Berufsschulen sind, müssen Ihre Fahrkarte jedoch selbst zahlen und kalkulieren deshalb genau, ob eine Schülerwochen- oder eine Schülermonatskarte günstiger kommt.

Genau diese Schülerinnen, Schüler und Auszubildende sparen ab dem kommenden Schuljahr 40% beim Kauf einer Schülermonatskarte, bezogen auf das derzeit gültige Preisniveau. Der Landkreis Schweinfurt rabattiert ab dem 01.09.2019 den Kauf einer Schülermonatskarte mit 40% der anfallenden Kosten, der Nachlass wird direkt bereits beim Kauf der Karte im Bus oder im Kundencenter der Stadtwerke abgezogen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Auszubildenden benötigen allerdings weiterhin die entsprechende Berechtigung zum Kauf der ermäßigten Schülermonatskarte. Insofern ändert sich an der Abwicklung zum Kauf der Karte nichts.

Dieses Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und auch für Studierende, die im Landkreis Schweinfurt wohnen und sich im Bereich der Verkehrsgemeinschaft Schweinfurt (VSW) oder im Bediengebiet der Stadtwerke Schweinfurt im Landkreis Schweinfurt (Zone 2, Zone 3) befinden.

 

Wer kann die Monatskarte nutzen?

  • Du wohnst im Landkreis Schweinfurt.
  • Du fällst nicht unter die Schulwegkostenfreiheit und musst deine Fahrkarte selber bezahlen.
  • In der Regel bist du:
    • Auszubildender, Student 
    • Gymnasiast der Oberstufe.
    • Berufsfachschüler oder Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11 (ohne Berufsschulen in Teilzeitform).
    • Fachoberschüler oder Berufsoberschüler.
    • Teilzeitberufsschüler an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Berufsschule.
    • 5.- bis 10.-Klässler/in und dein Schulweg ist kürzer als 3 km oder du besuchst nicht die nächstgelegene Schule.
    • Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbare soziale Dienste.

 

Auf welcher Strecke ist das Ticket gültig?

  • Du kannst zu jeder Zeit mit deinem Ticket zwischen den beiden angegebenen Orten (Start- und Zielort) hin- und herfahren.
  • Dein Startort muss im Landkreis Schweinfurt liegen.
  • Bereich der VSW. 
  • Bediengebiet der Stadtwerke Schweinfurt im Landkreis Schweinfurt (Zone 2, Zone 3).

VSW-Bereich:

  • Bei der VSW benötigst du eine ausgefüllte und bestätigte Berechtigungskarte.
  • Die Berechtigungskarte bekommst du beim Busfahrer oder im Büro des zuständigen Verkehrsunternehmens.
  • Bitte trage deine gewünschte Verbindung und deine Anschrift deutlich lesbar ein.
  • Lass dir deine ausgefüllte Berechtigungskarte von deiner Schule oder deinem Ausbildungsbetrieb unterschreiben und abstempeln.
  • Schicke die Berechtigungskarte zurück an das Büro des Verkehrsunternehmens oder übergebe Sie dem Busfahrer.
  • Nach der Bearbeitung wird dir die Berechtigungskarte an deine Heimatadresse zurückgesendet.

 

Stadtwerke Schweinfurt:

  • Voraussetzung für den Erwerb der vergünstigten Monatskarte ist das Vorhandensein eines eTickets. 
  • Bei den Stadtwerken benötigst du neben dem eTicket noch eine Ausbildungskarte, die du online downloaden kannst. 
  • Diese muss ebenfalls von der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb unterschrieben und abgestempelt werden.
  • Im Kundencenter der Stadtwerke musst du den Antrag und ein Passbild vorlegen, dann bekommst du die Ausbildungskarte ausgestellt. 

Bis zur Aushändigung der Berechtigungs-/ Ausbildungskarte kann etwas Zeit vergehen. Kümmere dich rechtzeitig um die Beantragung einer Berechtigungs-/ Ausbildungskarte.

Wie viel kostet das Ticket?

  • Bitte beachte, dass Tarifanpassungen zum 1. August eines Jahres automatisch berücksichtigt werden.
  • Es gelten die Tarifbestimmungen der VSW und der Stadtwerke Schweinfurt.
Wabenrechner
 

Berechnung des Fahrpreises mit dem ÖPNV im Landkreis Schweinfurt

Kontakt

Theresa Wunderlich

Organisationseinheit

Stand: 29.12.2022
Öffentliche Mobilität (12.3)
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