Landkreis Schweinfurt. Das üppige Gartenjahr 2025 geht seinem Ende entgegen. Nun gibt es einiges zu tun, um die Gärten auf den Winter vorzubereiten. Für hierbei anfallende holzige Gartenabfälle gibt es in den nächsten Wochen als bewährte Verwertungsmöglichkeit die traditionelle Häckselaktion des Landkreises Schweinfurt.
Bis zum 31. Oktober 2025 können holzige Gartenabfälle an den Häckselplätzen der Gemeinden im Landkreis Schweinfurt angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze können bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung erfragt werden. Der Großhäcksler ist anschließend ab November im Einsatz.
Wichtig: Aus Gründen der Sicherheit muss während des Einsatzes des Großhäckslers am Sammelplatz ein Sicherheitsabstand von 50 m zur Maschine eingehalten werden.
Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 cm gebracht werden.
Auf keinen Fall dürfen Fremdstoffe wie Betonstücke, Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke mit angeliefert werden, denn diese können große Schäden am Großhäcksler verursachen.
Auch sonstige (nicht holzige) Gartenabfälle wie Gras, Laub, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes dort nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises gegeben werden. Dort werden bis zu 1 m³ Gartenabfälle kostenlos angenommen.
Übrigens: nicht alle holzigen Abfälle müssen aus dem Garten geräumt werden: Igel freuen sich über einen Reisig- und Laubhaufen in einer ruhigen Gartenecke, den sie als Winterquartier nutzen können.
Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.
Bei Fragen zur Häckselaktion erreichen Interessierte das Team der Abfallwirtschaft unter 09721 / 55-596.