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© Anand Anders

Ab 6. April weitere Einschränkungen auf einigen Regionalbuslinien

Verkehrsunternehmen H. Metz stellt auf „Notfahrplan“ um

Landkreis Schweinfurt. Ab Montag, 6. April 2020, stellt das Verkehrsunternehmen H. Metz seine Regionalbuslinien im Landkreis Schweinfurt auf einen, wie das Unternehmen mitteilt, Notfahrplan um. Auf allen betroffenen Linien gibt es an Werktagen (Montag bis Samstag) weiterhin mehrere Fahrten, an Sonn- und Feiertagen ist eine vorherige Anmeldung notwendig.

Die Reduzierung der angebotenen Fahrten ist laut Verkehrsunternehmen notwendig, da mit der am 21. März 2020 in Kraft getretenen Ausgangsbeschränkung die Fahrgastzahlen sehr stark zurückgegangen sind.

Von den Änderungen betroffen sind folgende Linien:

  • 8130 Schweinfurt – Aidhausen
  • 8132 Schweinfurt – Ebertshausen/ Reichmannshausen
  • 8134 Schweinfurt – Werneck – Schwebenried/ Arnstein
  • 8137 Schweinfurt – Schwebheim – Volkach
  • 8139 Schweinfurt – Obbach – Wasserlosen – Wülfershausen
  • 8148 Schweinfurt – Werneck
  • 8160 Schweinfurt – Gerolzhofen – Oberschwarzach

Bei den Fahrplananpassungen wurden sowohl die Bedürfnisse von Arbeitnehmern als auch notwendige Versorgungsfahrten, beispielsweise zum Einkaufen oder zum Arzt, berücksichtigt.

So gibt es von Montag bis Freitag am Vormittagzwei bisdrei Fahrten nach Schweinfurt, ab Mittag zwei Fahrten zurück. Diese erfolgen zwischen 12 und 13 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr. 
Auch an Samstagen gibt es am Morgen eine Fahrt nach Schweinfurt und nachmittags zwei Fahrten zurück.
An Sonn- und Feiertagen gelten die gleichen Fahrzeiten wie samstags, allerdings nur mit vorheriger Anmeldung der gewünschten Fahrt. Diese muss bis spätestens Freitag, 17 Uhr unter der Telefonnummer 09723/91190 erfolgt sein.

Für die anderen Regionalbuslinien im Landkreis Schweinfurt ist weiterhin der Ferienfahrplan gültig. Auf diesen Linien werden alle mit S gekennzeichneten Fahrten derzeit nicht bedient. 
ei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsunternehmen. Alle Fahrpläne finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/oepnv