Menü
© Anand Anders

Südwestlicher Landkreis: Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser ab 28. Januar - UPDATE: Aufgehoben mit Wirkung zum 17.3.2022

>>> Nachträgliche Ergänzung vom 17.3.2022: Das Gesundheitsamt hat das für den unten genannten Versorgungsbereich bestehende vorsorgliche Abkochgebot für das Trinkwasser mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Besuchen Sie die Internetseite der Rhön-Maintal-Gruppe für weitere Informationen <<<

 

Betroffen ist das Versorgungsgebiet Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe

Landkreis Schweinfurt. Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) weist darauf hin, dass ab dem 28. Januar 2022 ein Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Werneck (ausgenommen Gewerbegebiet Werneck an der A70), Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt gilt. Das Abkochgebot hat das Gesundheitsamt Schweinfurt vorsorglich angeordnet.

Hintergrund ist, dass Ende Januar 2022 die Chlorung für dieses Versorgungsgebiet eingestellt wird. Vorrangiges Ziel laut Mitteilung der RMG ist es, nach Einstellung der Chlorung eventuell vorhandene Keime im Versorgungsbereich zu finden, diese einzugrenzen und nach Möglichkeit zu entfernen. Bislang konnten laut RMG nur vom Netz zu trennende Anlagen mit chlorfreiem Wasser getestet werden. Hierbei hätten sich keine Auffälligkeiten gezeigt.

Das vom Gesundheitsamt vorsorglich angeordnete Abkochgebot gemäß der aktuellen Trinkwasserversorgung ist notwendig, da nicht ganz auszuschließen ist, dass (nachdem das Wasser chlorfrei ist) sich an einzelnen Stellen im Rohrnetz Indikatorkeime bilden. Diese sind grundsätzlich nicht gefährlich, sondern geben einen aufschlussreichen Hinweis, dass sich auch andere – eventuell schädliche - Keime im Trinkwasser befinden könnten.

Zur Vorgehensweise erklärt die RMG:

„Die RMG wird am 28. Januar 2022 die provisorische Chloranlage des betroffenen Bereiches abschalten. Es ist damit zu rechnen, dass spätestens nach zwei bis drei Tagen im Trinkwassernetz kein Chlor mehr nachzuweisen ist, alle Haushalte somit chlorfreies Wasser erhalten. Das heißt aber nicht, dass sich Keime (Indikatorkeime oder gefährliche Keime) im Trinkwasser befinden.

Mit dem Abschalten der Chloranlage werden sodann regelmäßig Trinkwasserproben gezogen und untersucht. Eine mikrobiologische Untersuchung dauert ca. 48 Stunden, da die Proben angesetzt werden und dann in einem Brutschrank bei 22 bzw. 36 Grad Celsius bebrütet werden müssen.

Im besten Falle werden bei den ständigen Probenahmen keine Keime gefunden. Andernfalls wird versucht, mit weiteren engmaschigeren Wasserproben eine mögliche Brutstätte der Keime zu finden und diese aus dem Netz zu spülen. Dies kann einige Tage bzw. Wochen dauern. Mit dem Gesundheitsamt ist ein maximaler Zeitraum von vier bis sechs Wochen vereinbart.

Sollten keine Indikatorkeime oder andere Keime mehr in dieser Phase gefunden werden, muss die Keimfreiheit dem Gesundheitsamt in drei aufeinanderfolgenden Proben nachgewiesen werden. Allein dieser Ablauf mit den notwendigen Wartezeiten benötigt mindestens sechs Tage. Wird diese Phase erfolgreich durchlaufen, kann das Abkochgebot aufgehoben werden und die Chlorung ausgeschaltet bleiben. Der Versuch wäre somit erfolgreich beendet.

Stellt sich keine Keimfreiheit ein und ist nach diesen vier Wochen keine ausreichende Trinkwasserqualität gewährleistet, wird das Vorhaben abgebrochen und eine dauerhafte Chlorung eingerichtet.“

Die Aktualität der Untersuchungen sowie aktuelle Mitteilungen zum Verlauf der Maßnahme können auf der Homepage www.rmg-poppenhausen.de verfolgt werden.

Sollten weitere Erklärungen notwendig sein, erhalten Sie zu den üblichen Geschäftszeiten Auskunft unter folgenden Telefonnummern:

Kontakt RMG: 09725 700-134

Kontakt Gesundheitsamt: 09721 55745

 

Folgende Empfehlungen sprechen das Gesundheitsamt und die RMG für die Bewohnerinnen und Bewohner der vom Abkochgebot betroffenen Gebiete aus:

Das Leitungswasser nicht direkt trinken!

Wasser, das Sie zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen und Getränken (z.B. Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel) oder zum Zähneputzen verwenden, muss vor Gebrauch einmal sprudelnd aufkochen. Dies gilt auch für die Behandlung von Lebensmitteln, z.B. beim Waschen von Salat und Gemüse. Lassen Sie das Wasser nach dem Abkochen mindestens zehn Minuten abkühlen. Der Gebrauch des abgekochten Wassers für die oben aufgeführten Zwecke ist unbedenklich.

Geschirrspülen: Sofern Sie über eine Geschirrspülmaschine verfügen, können damit Ess- und Trinkgeschirr und weitere Utensilien, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius gereinigt werden.

Für Geschirrspülen per Hand muss ab dem 28. Januar 2022 vorübergehend ebenfalls abgekochtes Wasser verwendet werden – achten Sie dabei auf eine vollständige Trocknung nach der Reinigung.

Baden und Duschen ist nach wie vor problemlos möglich.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Nachbarinnen und Nachbarn weiter.