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© Anand Anders
Brut- und Setzzeit: Besondere Vorsicht ist in Wald- und Naturschutzgebieten geboten (hier: Nationales Naturerbe Brönnhof), aber auch in Feld und Flur bzw. an Gewässern sollten wir Rücksicht auf alle Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nehmen.

Schutz von Wildtieren während der Brut- und Setzzeit

Das Landratsamt Schweinfurt appelliert an alle Hundehalter und Freizeitsuchende, auf die Natur Rücksicht zu nehmen.

Landkreis Schweinfurt. Die Natur lockt zahlreiche Menschen nach draußen, wenn der Frühling sein Lied anstimmt – für Viele ist es die schönste Zeit des Jahres, weil alles neu erwacht. Gerne sollen Naturliebhaber das genießen, jedoch weist das Umweltamt am Landratsamt Schweinfurt auf die Regeln hin, die für ein nachhaltiges Naturerlebnis einzuhalten sind, wenn man draußen unterwegs ist – sei es beim Arbeiten im Garten oder beim Spazierengehen in Wald und Flur.

Das Frühjahr ist für alle Wildtiere eine besonders sensible Zeit, denn es beginnt die Fortpflanzungszeit: Es brüten Vögel in Hecken, Bäumen oder auf dem Boden. Rehe, Hasen, Wildschweine und viele andere Tiere sind trächtig oder haben bereits ihren schutzbedürftigen Nachwuchs. In dieser Zeit ist es daher besonders wichtig, Wildtiere nicht zu stören. Besondere Vorsicht ist in Wald- und Naturschutzgebieten geboten, aber auch in Feld und Flur bzw. an Gewässern sollten wir Rücksicht auf alle Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen nehmen. In der Brut- und Setzzeit gelten daher gesetzliche Einschränkungen, unter anderem in der Gehölzpflege.

Von März bis September sind generell nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen zulässig. Das Abschneiden, auf den Stock setzen und Beseitigen von Gehölzen ist während der Brut- und Setzzeit nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen für Bäume im Wald, Kurzumtriebsplantagen und gärtnerisch genutzte Flächen, unter Beachtung des Artenschutzrechts und ggf. gemeindlicher Baumschutzverordnungen.

Auch beim Spazierengehen, insbesondere mit Hunden, ist während der Brut- und Setzzeit eine besondere Rücksichtnahme auf Wildtiere geboten. Oft wird nicht bedacht, dass Jungtiere durch einen freilaufenden Hund gestört oder getötet werden können. Wenn Vögel aus ihrem Nest verscheucht werden, kann es passieren, dass die Eier im Gelege auskühlen und absterben. Trächtige Rehe könnten gehetzt oder verjagt, Rehkitze verlassen oder verletzt werden. Auch Querfeldein-Spaziergänge ohne Hund stören die Tiere in dieser Zeit enorm. Daher bittet das Landratsamt Schweinfurt insbesondere Hundehalterinnen und Hundehalter, Hunde zum Schutz der Wildtiere nicht von der Leine zu lassen.