Landkreis Schweinfurt. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen in der Fahrerlaubnisverordnung verankerten Stufenplan.
Für Personen, die im Jahr 1952 oder früher geboren sind, ist eine Frist bis 19. Januar 2033 vorgesehen – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind.
Da der Umtausch alter Papierführerscheine, mit Ausnahme von Führerscheinen von Personen, die vor 1953 geboren wurden, seit dem 19.01.2025 abgeschlossen ist, sind nun die unbefristeten Kartenführerscheine an der Reihe.
Das heißt konkret: Bei den Führerscheininhabern der Geburtsjahrgänge 1953 oder später müssen nun diejenigen den Umtausch vornehmen, die noch im Besitz eines unbefristeten Kartenführerscheins sind, der in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde (Ausstellungsdatum ablesbar unter Ziffer 4a).
Ein etwaiges Ablaufdatum des Dokuments ist unter Ziffer 4b auf dem Kartenführerschein ablesbar. Sofern dort kein Datum abgedruckt ist, handelt es sich um ein unbefristetes Dokument.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu stellen. Für Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis Schweinfurt ihren Hauptwohnsitz haben, ist diese im Landratsamt Schweinfurt angesiedelt.
Erfahrungen der vorherigen Stichtage haben gezeigt, dass kurz vor Ablauf der Frist ein sehr hohes Antragsaufkommen bei den Fahrerlaubnisbehörden zu beobachten und somit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Da die aktuelle Gruppe voraussichtlich die größte ist, ist ein hohes Aufkommen zum aktuellen Stichtag besonders zu erwarten. Eine Antragstellung wird daher grundsätzlich circa sechs Monate vor Ablauf der Frist empfohlen.
Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden und die ihren Führerschein bisher noch nicht umgetauscht haben, sollten daher zeitnah die Umstellung der Fahrerlaubnis beantragen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Beim Landratsamt Schweinfurt besteht die Möglichkeit, den Antrag digital zu stellen, postalisch zu übersenden, diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt einzuwerfen oder zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schweinfurt am Bürgerservice persönlich abzugeben.
Das neue Dokument wird per Direktversand direkt zum Antragsteller / zur Antragstellerin nach Hause geschickt, sodass keine persönliche Vorsprache im Landratsamt mehr nötig ist.
Worauf sollte bei der (digitalen) Antragstellung geachtet werden?
Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass die Unterlagen vollständig und leserlich hochgeladen bzw. in Kopie oder Original (je nachdem wie gefordert) und das alte Führerscheindokument im Original beigelegt oder unmittelbar übersandt werden.
Für die Zeit, bis das neue Führerscheindokument eintrifft, erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller nach Eingang des alten Führerscheines eine Ausnahmegenehmigung, mit welcher sie innerhalb Deutschlands weiterfahren können.
Erfahrungen zeigen, dass gerade die übermittelten Lichtbilder häufig nicht biometrisch oder zu alt sind oder etwaige biometrische Lichtbilder bei der Online-Antragstellung schlecht abfotografiert werden. Hierdurch entstehen Rückfragen, welche zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung führen.
Anträge auf Umtausch des Führerscheines, bei denen die Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, diese aktuell auch noch zurückzustellen.
Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch zur Verfügung gestellt.