Menü
© Anand Anders

Landkreis Schweinfurt sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt können sich bis zum 29. März 2023 bewerben

Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises sucht für die Amtszeit 2024 bis 2028 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu engagieren. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste sind bis spätestens 29. März 2023 möglich. Das Bewerbungsformular finden interessierte Bürgerinnen und Bürger hier

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. Auch Jugendschöffen sind Teil der Jugendgerichtsverhandlungen.
Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist daher in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.

Gewählte Jugendschöffen nehmen jährlich voraussichtlich an nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil. Neben den Haupt- werden auch sogenannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen. Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.

Bewerberinnen und Bewerber müssen zu Beginn der Tätigkeit zwischen 25 und 70 Jahre alt sein

Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.

„Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung der Tat einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.

„Uns ist es ein Anliegen, dass die Bewerbungen insgesamt die Vielfalt in unserer Gesellschaft abbilden. Bei der Auswahl der Personen sollten nach Möglichkeit auch Personen berücksichtigt werden, die Erfahrung in der Jugenderziehung aufweisen, beispielsweise Eltern oder Ausbilderinnen und Ausbilder. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich“, ergänzt Udo Schmitt.  

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt vor allem Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - auch eine gute körperliche Verfassung und Belastbarkeit.

Es ist Aufgabe des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 46 Frauen und 46 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.

Auch eine schriftliche Bewerbung ist möglich

Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.

Das Amt für Jugend und Familie steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung unter Telefon 09721/ 55 - 403.