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© Anand Anders

Kontrolle der Biotonnen wird verstärkt

Durch Kontrollen ist eine hochwertige Kompostqualität und damit die Grundlage für regenerative Energie in Form von Biogas sichergestellt

Landkreis Schweinfurt. Die Anfänge der Biotonne reichen 35 Jahre zurück. Heute ist sie mitsamt der anschließenden Biomüllverarbeitung nicht nur ein wichtiger Erfolgsfaktor für Umwelt- und Klimaschutz, sondern auch ein Faktor für Müllgebührenstabilität im Landkreis Schweinfurt. Der gesammelte Biomüll ist die Grundlage für hochwertigen Kompost und seit 14 Jahren auch für regenerative Energie in Form von Biogas, das in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme liefert.

Störstoffe wie Asche, Windeln oder Straßenkehricht verhindern

Für die Herstellung des gütegesicherten „Qualitätskomposts Schweinfurter Land“ wird weitgehend störstofffreier Biomüll benötigt. Auch wenn circa 95 Prozent aller Haushalte ihren Biomüll wirklich gut trennen, so landen doch in einigen Tonnen leider viele Störstoffe, vor allem Kunststoffe, aber auch Asche, Windeln oder Straßenkehricht, die die Kompostqualität deutlich beeinträchtigen können und deren Ausschleusung bei der Verarbeitung hohe Kosten verursachen.

Daher können bereits jetzt „Fehlwürfe“ als Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Insbesondere zur Reduzierung von Mikrokunststoffen fordert nun auch die neue Bioabfallverordnung bessere Sammelqualitäten und gibt konkrete Vorgaben für Störstoffanteile im Bioabfall.

Verstärkte Kontrollen der Biotonnen

Zur Einhaltung der Vorgaben ist es neben einer intensiven Abfallberatung auch erforderlich, die braunen Tonnen deutlich intensiver zu kontrollieren. Ab sofort überprüfen die Müllwerker die Tonnen daher verstärkt. Falls der Inhalt nicht den Vorgaben entspricht, bleibt die Tonne ungeleert stehen.

Was gehört in die Biotonne – und was nicht?

Damit nun jede und jeder die Möglichkeit hat, sein Sortierverhalten zu überprüfen, folgt an dieser Stelle eine Übersicht, was in die Biotonne gehört und was als Störstoff gilt:

Erlaubte Stoffe sind:

Küchenabfälle, am besten in Zeitungspapier eingewickelt oder in Papiertüten,
auf keinen Fall in Plastiktüten, auch nicht in sog. Biokunststofftüten:

  • Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Zitrusfrucht-Schalen)
  • Eier-, Nussschalen
  • Kaffeefilter, Tee(-beutel)
  • Speisereste, Knochen, Gräten
  • verdorbene Lebensmittel
  • Küchenpapier und mit Lebensmittelresten verschmutztes Papier
  • Frittierfette und –öle

Gartenabfälle:

  • kleine Zweige
  • Grasschnitt, Laub
  • Unkräuter
  • Pflanzenreste (Stauden)

Sonstige kompostierbare Stoffe:

  • Papiertaschentücher
  • Haare, Federn,
  • Kleintierstreu (von Hamster u. ä., kein Katzenstreu)

Weitere wichtige Hinweise unter anderem zu sog. Biokunststoff-Tüten

Oftmals landen nicht zulässige Stoffe unabsichtlich in den Biotonnen. Das beste Beispiel hierfür sind sogenannte „Biokunststoff“-Tüten. Da mit Bioabbaubarkeit und Umweltfreundlichkeit geworben wird, nutzen viele Menschen sie gerne. Dass die Tüten jedoch die Vergärung und Kompostierung stören, ist oft nicht bekannt. Sie verrotten viel zu langsam und dürfen deshalb nicht in die Biotonne.

Als Alternative zu diesen (Bio-)Plastikbeuteln bietet sich an, den heimischen Sammelbehälter, zum Beispiel mit Zeitungspapier auszulegen oder Papiertüten zu verwenden. Damit kann der Biomüll sauber gesammelt werden und die (Bio-)Plastikbeutel werden nicht gebraucht.

Asche und Straßenkehricht können viele Schadstoffe (vor allem Schwermetalle) enthalten, Straßenkehricht zusätzlich auch viele kleine Steine (wie Split u. ä.). Deshalb gehören auch diese Stoffe auf keinen Fall in die Biotonne, sondern in die Restmülltonne.

Wenn diese Sortierhinweise beachtet werden, gibt es im Landkreis auch künftig beste Voraussetzungen für einen hochwertigen, effektiven Naturkreislauf mit zusätzlicher Energiegewinnung. Zum Vorteil für die Umwelt und den Geldbeutel aller Müllgebührenzahler/-innen.

Informative Broschüren und Faltblätter (in mehreren Sprachen) online und zum Bestellen

Über die Homepage der Abfallwirtschaft unter www.landkreis-schweinfurt.de/abfallwirtschaft erhalten Bürgerinnen und Bürger allgemeine Informationen rund um die Abfallwirtschaft. Zudem finden Interessierte unter www.landkreis-schweinfurt.de/abfallwirtschaft-infomaterial unterschiedliche Informationsblätter (teilweise in mehreren Sprachen), beispielsweise zu den Themen „Abfalltrennung“, „Problemmüll“, „Sperrmüll“ oder „Kompostanwendung“.
Für Wohnanlagen und Mietshäuser gibt es unterstützende Infomaterialien zusätzlich als Plakat zum Aufhängen. Diese Informationsblätter können Sie bestellen oder downloaden.

Für Fragen rund um die Biotonnenkontrolle können Bürger/-innen gern auf die Abfallberatung im Landratsamt zukommen, Tel. 09721 / 55-546, abfallberatung@lrasw.de.