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© Anand Anders

Wichtig für Bauinteressierte - Förderung für private Maßnahmen im Ortskern

Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten

Landkreis Schweinfurt. Bauinteressierte in Ortskernen können zwei Förderungen im Landkreis Schweinfurt in Anspruch nehmen: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, welches in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt.

Beratungsgutschein
Der Landkreis und die Gemeinden bieten zum einen gemeinsam für Bau- bzw. Umbauinteressierte über LEADER-geförderte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an. Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architekten und Planern zur Verfügung. Die Erstbauberatung dient in erster Linie der Ideenfindung. Es werden erste Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des städtebaulichen Umfelds erarbeitet und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben.

Als Ergebnis erhalten die Bauinteressierten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inklusive Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden. Das Projekt läuft zum 31. Dezember 2020 aus beziehungsweise endet früher, insofern die Beratungsgutscheine vollständig ausgegeben worden sind. Aktuell sind noch ausreichend Gutscheine vorhanden, dennoch sollten Bauwillige und Beratungsinteressierte in den Altortbereichen frühzeitig einen Beratungsgutschein in der für sie zuständigen Gemeinde beantragen.

Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten
Für Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr sinnvoll ist, können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Förderfähig sind neben Kosten für die Entsorgung des Bauschutts oder die Beauftragung einer Fachfirma, beispielsweise auch Kosten für das Ausleihen notwendiger Werkzeuge und Maschinen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Maßgebende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung.

Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung.

Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe vor der Zustimmung durch das Landratsamt Schweinfurt, ist förderschädlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern mit der kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement im Landratsamt Schweinfurt wird daher angeraten.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter in den Gemeinden vor Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721/55-636 oder per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche sowie weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

Info:
Das Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt läuft seit November 2017. Seitdem wurde bislang 144 Bauberatungsgutscheinen und 55-Mal Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen vorzeitig zugestimmt. Des Weiteren hat der Landkreis im Oktober 2018 erstmalig einen Gestaltungspreis vergeben, diverse Infomaterialen zu diesem Thema veröffentlicht sowie eine Wanderausstellung konzipiert. Der Landkreis Schweinfurt selbst wurde im Oktober 2018 für sein Konzept mit dem Deutschen Lokalen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.