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© Anand Anders

Start der Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt

Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März abgegeben werden

Landkreis Schweinfurt. Das Frühjahr naht und damit stehen auch wieder die ersten Pflegearbeiten in den Gärten und auf den Obstwiesen an. Viele Bäume und Sträucher erhalten in diesen Wochen einen Erziehungs-, Verjüngungs- oder Erhaltungsschnitt. Damit die anfallenden Äste und Zweige sinnvoll verwertet werden können, wird auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler im Landkreis unterwegs sein.

Bis 9. März können die holzigen Gartenabfälle an den Häckselplätzen angeliefert werden. Die genauen Öffnungszeiten der einzelnen Plätze teilt die jeweilige Gemeindeverwaltung mit.

Zu den Häckselplätzen können ausschließlich holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt mit einem maximalen Durchmesser von 15 cm gebracht werden. Fremdstoffe wie Steine, Metalle, Kunststoffsäcke und –schnüre sowie Wurzelstöcke sind ausgeschlossen.

Auch sonstige - nicht holzige - Gartenabfälle wie Gras, Moos, Staudenreste und ähnliches werden aus Gründen der Handhabung und des Gewässerschutzes dort nicht angenommen. Diese können entweder auf den eigenen Komposthaufen, in die Biotonne oder direkt zu einem der beiden Kompostplätze des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) gegeben werden. Dort werden Gartenabfälle von Privathaushalten bis zu einem Kubikmeter kostenlos angenommen.

Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Abdecken, Mulchen oder als Wegebelag verwendet werden.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Abfallberatung des Landkreises Schweinfurt unter Telefon 09721/55-596.