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© Anand Anders

Beschäftigte zu Fachkräften qualifizieren

Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur werden vereinfacht

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" sollen ab April 2024 die Möglichkeiten zur Förderung der beruflichen und arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung angesichts der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt erweitert und ergänzt werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld sowie Verbesserungen der bestehenden Beschäftigtenförderung.

Die Einführung eines Qualifizierungsgeldes soll Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützen. Beschäftigte, denen im besonderen Maße durch die Transformation der Verlust von Arbeitsplätzen droht, soll mittels Weiterbildung eine Weiterbeschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht werden.

Vereinfachungen gibt es bei der Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Die Weiterbildung ist dann für mehr Unternehmen möglich, die Wartefristen für Beschäftigte werden reduziert, die Fördersätze transparenter gestaltet und bei KMU soll auf eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten verzichtet werden, wenn die Beschäftigten über 45 Jahre oder schwerbehindert sind.

Egal, ob Sie sich als vom Strukturwandel betroffenes Unternehmen sehen oder Beschäftigte qualifizieren möchten – der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Schweinfurt steht Ihnen in allen Fragen der Qualifizierung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter jederzeit gerne zur Verfügung!