Zulassung eines Oldtimers
Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeuges als Oldtimer
Fahrzeugen, deren Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt, für die ein Oldtimergutachten nach §23 StVZO vorliegt und die vornehmlich der Pflege des Kulturgutes dienen, kann auf Antrag ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden. Maßgeblich für die Eintragung als Oldtimer ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung und nicht das Datum, an dem das Fahrzeug z. B. an den Händler ausgeliefert wurde.
Die Versteuerung erfolgt in diesen Fällen pauschal und ist unabhängig von sonstigen Faktoren.
Da bei Oldtimer-Zulassungen in der Regel immer noch verschiedene Details geklärt werden müssen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. So können Sie sich später ggf. unnötige Wartezeiten ersparen.
Notwendige Unterlagen (Fahrzeug ist bereits zugelassen):
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bisherige Kennzeichen
- Positives Gutachten gem. §23 StVZO
- Ggf. eine Vollmacht mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
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Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen
Zulassungsbehörde (31.3)