Versichererwechsel
Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung
Jeder Wechsel in der Haftpflichtversicherung eines zugelassenen Fahrzeugs ist der Zulassungsbehörde rechtzeitig zum Stichtag mitzuteilen.
Hierzu ist unbedingt die Übermittlung einer Versicherungsbestätigung der neuen Versicherungsgesellschaft in elektronischer Form erforderlich (Versicherungsbestätigung zur Übermittlung - EVÜ). Diese Aufgabe übernimmt Ihre Versicherung für Sie – trotzdem sind Sie der Zulassungsbehörde gegenüber verantwortlich, falls dieser Nachweis nicht übermittelt wird.
Wichtig: Sollte die bisherige Versicherung mitteilen, dass dort kein Versicherungsschutz mehr besteht, und wenn zwischenzeitlich auch kein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen wurde, ist die Zulassungsbehörde gesetzlich verpflichtet, kostenpflichtige Maßnahmen zur Ausserbetriebsetzung einzuleiten.
Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.
Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.
Organisationseinheit
Zulassungsbehörde (31.3)