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Neuzulassung eines Fahrzeuges

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Betrifft die Zulassung eines fabrikneuen (nicht aus dem Ausland importierten) Fahrzeugs.

Bei Neuzulassung eines Fahrzeugs, das aus dem Ausland importiert wird, sind ggf. weitere Unterlagen erforderlich; in diesem Falle wird empfohlen, sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.

Unterlage - Neuzulassung eines Fahrzeuges
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers (CoC-Papier)
  • Evtl. Einzelgenehmigungsbogen gem. §13 EG-FGV
  • Elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (=Codenummer 7-stellig)
  • Personalausweis/Pass
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug
  • Im Vertretungsfalle: schriftliche Vollmacht für den Beauftragten mit Ausweis bzw. Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Angaben zur Bankverbindung (SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer)

Die Kosten betragen je nach Fall zwischen 27,00 bis ca. 50,00 EUR

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Mit dem Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)

Für die Anmeldung am Bürgerservice-Portal (BSP) benötigen sie den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion), ein geeignetes Ausweis-Lesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2".

Nach der Anmeldung im BSP werden Sie dort durch den gewünschten Vorgang geleitet.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche internetbezogenen Zulassungsvorgänge nur für Privatpersonen möglich sind. Für juristische Personen (Firmen etc.) besteht diese Möglichkeit zur Zeit noch nicht.

Weiterhin können folgende Fahrzeuge/Vorgänge nicht im Online-Verfahren bearbeitet werden:

  • Zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Saisonkennzeichen
  • E-Kennzeichen
  • H-Kennzeichen
  • Wechselkennzeichen
  • Anträge auf Steuerbefreiung
Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Stand: 13.04.2023
Zulassungsbehörde (31.3)