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Makler, Bauträger und Baubetreuer; Erlaubnis Makler, Bauträger und Baubetreuer, Erlaubnis im Landkreis Schweinfurt

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) oder Darlehen vermitteln oder als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 der Gewerbeordnung sind erlaubnispflichtig:

1. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume

2. die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,

3a) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte,

3b) die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter, bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.

Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden nach § 34c GewO Auskunft- und Nachschaurechte entsprechend § 29 GewO. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.

Unsere Ergänzung

Die Zuständigkeit für das Erlaubnisverfahren ist seit 01.01.2020 bei der IHK München angesiedelt.

Bitte wenden Sie sich an diese E-Mail Adresse: gewerbeerlaubnis@muenchen.ihk.de

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse
Dauer des Verfahrens ca. 3 - 5 Wochen
Führungszeugnis für Behörden
Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
(zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (ggf.)
Erlaubnis: 100 bis 1.750 Euro gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/14)
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft je 13 Euro
Stand: 10.07.2018
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal),18,1,Redaktionell verantwortlich
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