Kindertagespflege; Informationen
Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben. Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, ähnlich wie in der Familie, eine geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über das örtliche Jugendamt oder Tagespflegevereine. Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Jugendämter bieten zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an und sind zuständig für die Auszahlung des Tagepflegeentgelts an die Tagespflegepersonen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Siehe auch unter: Bayerisches Landesjugendamt
§ 23 Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 2, 9, 20, 20a Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Tagespflegevereine und –börsen
www.kindertagespflege.bayern.de
Der Fachdienst Kindertagespflege
-bietet umfassende Information und Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege
-er leistet Vermittlungsunterstützung und begleitende Betreuung
-hält für Tagespflegepersonen Angebote zur Qualifizierung und Fortbildung bereit
- informiert zur Pflegeerlaubnis und Vergütung
- organisiert bei Ausfall der Tagespflegeperson eine Ersatzbetreuung
Die Verwaltung zahlt eine laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson aus und erhebt pauschalierte Kostenbeiträge von den Eltern.
finanzielle Abwicklung
Frau Göpfert: Dienstag - Donnerstag zu den Öffnungszeiten
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinden Dingolshausen, Grettstadt, Poppenhausen
Frau Kuhn: während den Öffnungszeiten;
zuständig Kindertagespflege für die Gemeinden Bergrheinfeld, Lülsfeld, Röthlein, Schonungen, Sennfeld
Frau Biegner: Montag bis Mittwoch;
zuständig Kindertagespflege für alle restlichen Gemeinden im Landkreis Schweinfurt
Vermittlung einer Tagespflegeperson:
Frau Alsheimer-Wagenhäuser: Montag, Mittwoch, Donnerstag zu den Öffnungszeiten
Frau Anschütz: Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten
Frau Gram: Montag bis Donnerstag Vormittag, Dienstag Nachmittag
siehe https://www.landkreis-schweinfurt.de/service-infos/serviceleistungen-informationen/ServiceInfos/detail/fachdienst-kindertagespflege-1254/
Kontakt
Maria Alsheimer-Wagenhäuser
Claudia Anschütz
Brigitte Gram
Michaela Biegner
Gabriele Göpfert
Tatjana Kuhn
Organisationseinheit
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Weiterführende Links & Downloads
Weiterführende Leistungen
Weiterführende Themen
Ansprechpartner
Kontakt
Maria Alsheimer-Wagenhäuser
Montag, Mittwoch, Donnerstag ganztags
Vermittlung von Tagespflegepersonen für folgende Gemeinden:
Dingolshausen, Donnersdorf, Frankenwinheim, Gerolzhofen, Grafenrheinfeld, Kolitzheim, Lülsfeld, Michelau, Oberschwarzach, Sulzheim
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin.
Claudia Anschütz
Montag, Dienstag, Donnerstag ganztags sowie Mittwoch und Freitag Vormittag;
Vermittlung von Tagespflegepersonen für folgende Gemeinden:
Bergrheinfeld, Geldersheim, Gochsheim, Grettstadt, Niederwerrn, Röthlein, Schonungen, Schwebheim, Sennfeld, Stadtlauringen, Üchtelhausen
Brigitte Gram
Montag, Mittwoch, Donnerstag Vormittag sowie Dienstag ganztags
Vermittlung von Tagespflegepersonen für folgende Gemeinden:
Euerbach, Dittelbrunn, Poppenhausen, Schwanfeld, Waigolshausen, Wasserlosen, Werneck, Wipfeld
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin.
Michaela Biegner
Montag, Dienstag, Mittwoch (bitte vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache)
Übernahme Kostenbeitrag in der Kindertagespflege für folgende Gemeinden: Dittelbrunn, Donnersdorf, Euerbach, Frankenwinheim, Geldersheim, Gerolzhofen, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Kolizheim, Lülsfeld, Michelau, Niederwerrn, Oberschwarzach, Schwanfeld, Schwebheim, Stadtlauringen, Sulzheim, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wasserlosen, Wipfeld
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin.
Gabriele Göpfert
Dienstag - Donnerstag (um Wartezeiten zu vermeiden vereinbarten Sie bitte einen Termin zur persönlichen Vorsprache)
Übernahme Kindergartenbeitrag in folgenden Gemeinden: Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Niederwerrn, Poppenhausen, Schwanfeld, Schwebheim, Stadtlauringen, Üchtelhausen, Waigolshausen, Wasserlosen, Wipfeld
Übernahme Kostenbeitrag in der Kindertagespflege für folgende Gemeinden: Dingolshausen, Grettstadt, Poppenhausen
Tatjana Kuhn
Montag bis Freitag Vormittag erreichbar (Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte für persönliche Vorsprachen einen Termin)
Übernahme Kindergartenbeitrag in folgenden Gemeinden: Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld, Röthlein, Sennfeld, Schonungen
Übernahme Kostenbeitag in der Kindertagespflege in folgenden Gemeinden: Bergrheinfeld, Röthlein, Sennfeld, Schonungen
Organisationseinheiten
Amt für Jugend und Familie (SG 21)