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Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

Unsere Ergänzung

 

! Achtung – wichtige Hinweise:

Die Landkreise Haßberge und Schweinfurt haben seit dem 01.01.2017 im Wege der Kooperation eine gemeinsame Geschäftsstelle für ihre jeweiligen Gutachterausschüsse gebildet. Sitz dieser gemeinsamen Geschäftsstelle ist das Landratsamt Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt. Die im Landratsamt Schweinfurt befindliche eigene Geschäftsstelle hat ihren Betrieb mit Ablauf des 31.12.2016 eingestellt.

Die Ansprechpartner in Haßfurt finden Sie unter folgendem Link: http://www.hassberge.de/325.html?&L=0

Zur detaillierten Datenerhebung für die Kaufpreissammlung kontaktieren die Mitarbeiter in Haßfurt auch Eigentümer von Immobilien im Landkreis Schweinfurt und senden ihnen Fragebögen zu. Bitte bringen Sie den Kolleginnen und Kollegen in Haßfurt deshalb dasselbe Vertrauen entgegen, das Sie seinerzeit uns entgegengebracht haben. Herzlichen Dank!

Die Stadt Schweinfurt ist kreisfrei und unterliegt daher nicht unserer Zuständigkeit; sie hat einen eigenen Gutachterauschuss und eine eigene Geschäftsstelle. Näheres finden Sie unter folgendem Link: https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/buergerserviceportal/stichwortverzeichnis-a-z/4698.Leistungen.html?detID=15099

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.
Stand: 31.01.2024
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)