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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Die Jugendgerichtshilfe, die von den Jugendämtern (Kreisjugendämter, Stadtjugendämter) im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt wird, nimmt eine wichtige Aufgabe im Jugendstrafverfahren wahr.

Sie bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte vor den Jugendgerichten zur Geltung. Durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der jungen Beschuldigten und Vorschläge für die zu ergreifenden Maßnahmen unterstützt die Jugendgerichtshilfe Gericht und Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus hat sie den Auftrag, die Erziehung und Wiedereingliederung der jungen Straftäter durch Betreuung und Fürsorge, aber auch durch Überwachung ihres Lebenswandels zu fördern.

Um dieses Ziel zu erreichen, arbeitet die Jugendgerichtshilfe gegebenenfalls mit anderen beteiligten Stellen (Bewährungshelfer, Untersuchungshaftanstalt, Jugendstrafanstalt) zusammen.

Kontakt

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Angelina Fischer

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Christine Ortloff

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Denise Starkloff

örtliche Zuständigkeit: siehe Hinweise
Katja Rauch

Jochen Schneider

Organisationseinheit

Stand: 14.02.2023
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Weiterführende Leistungen

Jugendhilfe im Strafverfahren, strafbar jugendlich, Polizei, Drogen, Diebstahl, Jugendgericht,