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© Anand Anders

Stadt und Landkreis Schweinfurt informieren über Gefahren durch Alkohol für Kinder und Jugendliche

Informationsplakat kann durch Einzelhandel, Vereine oder Veranstalter aus der Region Schweinfurt kostenfrei angefordert werden

Stadt und Landkreis Schweinfurt. Die Faschingssaison nähert sich in einigen Wochen ihrem Höhepunkt. Konfetti und Süßigkeiten, die beim Faschingsumzug von den Wagen geworfen werden, gehören für viele genauso zum Fasching wie alkoholhaltige Getränke.

Dass Jugendliche oder auch Kinder gerade in dieser Zeit einfacher Zugang zu Alkohol bekommen und welche Risiken sich daraus ergeben können, das ist Thema der aktuellen Informationskampagne, initiiert durch Experten der Suchtprävention in Stadt und Landkreis Schweinfurt.

Klare Botschaft: Der Verkauf oder die Weitergabe von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige ist kein Kavaliersdelikt. Und dies gilt nicht nur im Fasching.

Informationsplakat kann durch den Einzelhandel, Vereine oder Veranstalter kostenfrei angefordert werden

Zusammen mit den HaLT-Standorten in Stadt und Landkreis Schweinfurt, der Kommunalen Jugendarbeit der Stadt und des Landkreises und unter Mitwirkung der Polizeiinspektionen Schweinfurt und Gerolzhofen entstand ein Plakat, das die nicht erlaubte Weitergabe von hochprozentigen Alkohol an Kinder und Jugendliche aufgreift. „HaLT“ steht hier für „Hart am Limit“, dahinter steckt unter anderem Präventionsarbeit an Schulen, in Vereinen oder in den Gemeinden.

„Häufig ist Erwachsenen nicht bewusst, dass auch der Gefälligkeitseinkauf von hochprozentigem Alkohol beim Discounter oder beim Lebensmitteleinzelhandel und die Weitergabe des Alkohols an Minderjährige mit einem hohen Bußgeld belegt werden kann“, sagt Marco Erhard von der Polizeiinspektion Gerolzhofen.

Der Verkauf und der Konsum alkoholischer Getränke und Lebensmittel sind an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Geregelt ist dies im Jugendschutzgesetz § 9. So dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder allgemein in der Öffentlichkeit Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein sowie Mischungen von Bier oder Wein nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.

Das Plakat „Schon mal dran gedacht..“ kann durch den Einzelhandel, Vereine, Verbände sowie Veranstalterinnen und Veranstalter kostenfrei über die HaLT Koordinierungsstelle im Landkreis Schweinfurt per E-Mail an halt@lrasw.de oder telefonisch unter 09721 55 461 angefordert werden.

Durch Aushang des Plakates wünschen sich die kooperierenden Stellen eine Sensibilisierung der Erwachsenen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

Wie gefährlich ist Alkohol für Kinder und Jugendliche?

Alkohol ist ein Zellgift und kann alle Zellen im Körper schädigen. Der Alkohol stört als direkte Wirkung die Kommunikation der Gehirnzellen untereinander. Ein Rausch oder eine Alkoholvergiftung vor allem in jungen Jahren kann gravierende Folgen nach sich ziehen. Der Alkohol kann etwa Organe schädigen. Aber vor allem ist die Gehirnreifung beeinträchtigt. Ein Gehirn, das sich im Reifungsprozess befindet, reagiert viel empfindlicher auf Alkohol, daher sind auch Langzeitschäden nicht auszuschließen.

Was genau ist hochprozentiger Alkohol?

Generell gelten Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 18 Prozent als hochprozentig. Bis 18 Prozent Volumenalkohol kann Alkohol noch durch die Vergärung von Zucker in Getränken entstehen.

Weitere Informationen zum Thema Alkohol(-prävention) können Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage www.halt-in-bayern.de oder www.kenn-dein-limit.de nachlesen.

+ + + Veranstaltungshinweis des Landratsamts + + +

Am Donnerstag, den 26. Januar 2023, findet eine Informationsveranstaltung zum Thema „Jugendschutz und Aufsicht“ um 19.30 Uhr im Landratsamt Schweinfurt statt.

Anmeldungen sind weiterhin bei der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Schweinfurt telefonisch unter 09721 55 519 , per E-Mail an koja@lrasw.de oder online unter www.landkreis-schweinfurt.de möglich.