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© Anand Anders

Ganztagsbetreuung 2026: Landkreis unterstützt Gemeinden bei Fachkräftesuche

Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klasse das Recht auf eine ganztägige Betreuung. Mit einem digitalen Stellenportal unterstützt der Landkreis seine 29 Gemeinden bei der Fachkräftesuche.

Landkreis Schweinfurt. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klasse das Recht, ganztägig in einer Tageseinrichtung betreut zu werden. Grundlage ist das neue Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Was für viele Eltern eine wichtige Entlastung bedeutet, stellt Gemeinden vor große Herausforderungen. 

Der Landkreis Schweinfurt setzt sich aktiv dafür ein, die Betreuung in Ganztagsangeboten für Kinder und Jugendliche weiter auszubauen und zu verbessern. Ein zentraler Baustein ist dabei die Unterstützung der 29 Gemeinden und freien Träger bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.

Um den Einstieg in den Beruf für beide Seiten zu erleichtern, steht ab sofort ein digitales Stellenportal zur Verfügung. Gemeinden und freie Träger können darüber künftig ihre freien Stellen eintragen, teils auch schon für dieses Jahr. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber erhalten so mit wenigen Klicks Auskunft darüber, wo und in welchem Umfang offene Stellen vorhanden sind. Das Portal ist zu finden unter www.landkreis-schweinfurt.de/gafoeg Derzeit läuft die Bedarfsabfrage über die Gemeinden und Träger. Sobald diese abgeschlossen ist, werden offene Stellen über das Portal zu finden sein.

Die Möglichkeiten sind vielfältig und reichen von einer ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu einem Umfang von 30 Stunden pro Woche. Auch Quereinsteiger in der Ganztagsbetreuung sind willkommen. Der Landkreis Schweinfurt finanziert fachlichen Input von vier Qualifizierungsmodulen, die belegt werden können, wenn man in der Ganztagsbetreuung tätig ist.

Wer einen ersten Eindruck darüber gewinnen möchte, wie abwechslungsreich eine Tätigkeit im Bereich der Ganztagsbetreuung ist, kann einen Blick auf die Website des Landratsamts werfen (www.landkreis-schweinfurt.de/gafoeg). Dort finden Interessierte ein Video von Schülerinnen und Schüler der Grundschule Sennfeld, das in Zusammenarbeit mit dem Medienbeauftragten von Stadt und Landkreis Schweinfurt entstanden ist.

Zum rechtlichen Hintergrund:

Am 12. Oktober 2021 trat das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft. Das Gesetz bildet die Grundlage für den Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter.

Der Anspruch gilt schrittweise: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt er zunächst für alle Erstklässlerinnen und Erstklässler; ab 2029 gilt dieser schließlich für alle Grundschulkinder. Der festgelegte Betreuungsumfang umfasst mindestens acht Stunden, täglich an fünf Tagen pro Woche sowie eine Betreuung in zehn von vierzehn Ferienwochen.

Weitere Informationen zum Ganztagsförderungsgesetz gibt es unter https://www.recht-auf-ganztag.de/gb/politik/ganztagsfoerderungsgesetz