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© Anand Anders

Beteiligung der Öffentlichkeit im Ausweisungsverfahren des Naturschutzgebiets "Brönnhof"

Für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während der Auslegungsfrist bei den beteiligten Landkreisen und Gemeinden bzw. der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen.

Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat das Verfahren zur Unterschutzstellung des ehemaligen US-Standortübungsplatzes „Brönnhof“ eingeleitet. Hierdurch sollen Teile des ehemals militärisch genutzten Geländes mit angrenzenden naturschutzfachlich hochwertigen Flächen in den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen als Naturschutzgebiet „Brönnhof“ erhalten werden. Das Gebiet umfasst etwa 1.456 Hektar und wird damit das drittgrößte zusammenhängende Naturschutzgebiet in Unterfranken. Weite Teile des Brönnhofs wurden bereits ins Nationale Naturerbe überführt und sind Bestandteil des Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes „Standortübungsplatz 'Brönnhof' und Umgebung“.

Das geplante Naturschutzgebiet umfasst einen großflächigen, zusammenhängenden Landschaftsausschnitt mit einem zentralen, extensiv genutzten Offenlandbereich, der von naturnahen Laubwäldern umgeben ist. Das vielgestaltige Kleinrelief des Offenlandes schafft ein Mosaik unterschiedlicher Lebensräume und bietet zahlreichen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten optimale Bedingungen. Durch die Kombination aus wertvollen Offenlandbiotopen und strukturreichen Waldbereichen besitzt das Gebiet eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund. Zugleich ermöglicht es eine naturverträgliche Erholungsnutzung und trägt so zum Bewusstsein für den Schutz dieser auch historisch bedeutsamen heimischen Natur- und Kulturlandschaft bei.

Die Planung dieses Schutzgebietes und die Konzeption der Schutzgebietsverordnung erfolgten über mehrere Jahre in enger Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern, den beteiligten Kommunen und Verbänden sowie zahlreichen vor Ort tätigen Akteuren. 

Die Öffentlichkeit wird nun ebenfalls beteiligt. Für alle Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, die Unterlagen während einer entsprechenden Auslegungsfrist bei den beteiligten Landkreisen und Gemeinden bzw. der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen. 

Nähere Hinweise dazu seitens des Landratsamts Schweinfurt können Sie im Amtsblatt einsehen.

Es können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Ort und Dauer der Auslegungsfrist werden ortsüblich bekanntgegeben. Die Träger öffentlicher Belange - hierzu zählen etwa Kommunen, Energieversorger und betroffene Fachbehörden - sowie Naturschutzvereinigungen und Vertretungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft wurden bereits formal beteiligt und können weiterhin bis zum Ende der letzten Auslegungsfrist ihre Anliegen vortragen.

(Quelle: Regierung von Unterfranken mit Ergänzung durch das Landratsamt Schweinfurt)