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Der Arbeitsbereich Naturschutz und Jagdwesen
Im Arbeitsbereich 2 des Umweltamtes befinden sich nicht nur die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Jagdbehörde, hier findet auch der Vollzug des Fischereirechts, des Artenschutzrechts und des Landesplanungsrechts statt. Die Mitarbeiter sind auch zuständig für das Feldgeschworenenwesen ("Siebener"), den Weinbau und Waldbau. Für Naturschutz und Landschaftspflege sind zuständig:
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