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Staatliches Abfallrecht
Während die Erfassung, Verwertung, Behandlung und Beseitigung des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle Aufgabe des Landkreises Schweinfurt als der entsorgungspflichtigen Körperschaft ist, handelt es sich beim Vollzug des Abfallrechts um eine staatliche Aufgabe. Diese wird vom Landratsamt als Kreisverwaltungsbehörden erledigt. Daher sind die Sachbearbeiter im Bereich Abfallrecht auch nicht identisch mit den Verantwortlichen der Kommunalen Abfallwirtschaft. Die Zuständigkeit des Landratsamts beim Vollzug des Abfallrechts umfasst:
Folgende Informationsquellen geben Ihnen einen Überblick
über die Situation der Abfallentsorgung in Bayern und können Ihnen bei vielen Detailfragen weiterhelfen: Abfallratgeber Bayern Verwerterdatenbank Bayern Entsorgungsfachbetriebedatenbank Bayern
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