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Internationales Artenschutzrecht

Schildkröten auf einem Markt in Hangkong (Bild: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Noch immer ist der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ein einträgliches Geschäft, das dramatische Folgen nach sich zieht: Viele freilebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht; nicht wenige stehen kurz vor dem Aussterben.

Deshalb stehen zahlreiche seltene Tier- und Planzenarten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und nach bundesgesetzlichen Regelungen unter besonderem oder sogar strengem Schutz. Für diese Arten sind Vermarktungs- und Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Ziel der Bestimmungen ist es, die Pflanzen- und Tierwelt auf ihren Standorten bzw. in ihren Lebensräumen zu erhalten und zu schützen. Vermarktungsgenehmigungen für nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen streng geschützte Tiere oder Pflanzen sind bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

Wildes Alpenveilchen (Bild: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Solche Genehmigungen können, zum Beispiel für nachgezüchtete Exemplare, erteilt werden. Für Fragen zum Schutzstatus einzelner Tiere oder Pflanzen steht die untere Naturschutzbehörde zur Verfügung.

Nähere Informationen können auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz, Bonn, nachgelesen werden:

Wirbeltiere, die besonders geschützt sind, müssen beim Landratsamt angemeldet werden. Unter die Meldepflicht fallen vor allem viele Papagaienarten, Schlangen und Landschildkröten.

Formulare:


   



Downloads auf dieser Seite Beschreibung
 Bestandsanzeige Abgaenge.pdf  Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs.2 der Bundesartenschutzverordnung über Abgänge (z.B. Verkauf) 
 Bestandsanzeige Zugaenge.pdf  Bestandsanzeige gemäß § 7 Abs.2 der Bundesartenschutzverordnung über Zugänge (z.B. Ankauf) 

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